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Neues System im Kanton Luzern Wer Angehörige pflegt, soll eine Entschädigung vom Staat erhalten

Einen jährlichen Zustupf für freiwillige Pflegearbeit: Das will der Luzerner Kantonsrat. Es wäre schweizweit ein Novum.

800 Franken pro Jahr sollen alle Menschen im Kanton Luzern erhalten, die privat und freiwillig jemanden pflegen – den kranken Vater etwa oder die bettlägerige Partnerin. Die Höhe der Entschädigung zeigt: Es geht bei der Luzerner Idee mehr um eine Anerkennung als um einen Lohn.

Es ist ein Muss im System, dass man all diesen Frauen und Männern ein Zeichen der Wertschätzung entgegenbringt.
Autor: Gerda Jung Kantonsrätin, Mitte

Eine wichtige Anerkennung aber, betonte etwa Gerda Jung von der Mitte-Partei im Luzerner Kantonsparlament, das die Idee am Dienstag beriet. «Wenn man bedenkt, wie viele Frauen und Männer ihre Angehörigen zu Hause betreuen und pflegen, ist es ein Muss im System, dass man all diesen ein Zeichen der Wertschätzung entgegenbringt.»

Zusätzliches Geld für Entlastungsangebote

Das neue Luzerner System soll sogar noch über die Entschädigung für die pflegenden Angehörigen hinausgehen. Hinzukommen soll ein weiterer Zustupf in Form eines Gutscheins in der Höhe von 1200 Franken – einzulösen für externe Entlastungsangebote. Man könnte damit also etwa ein Ferienbett oder eine Haushaltshilfe bezahlen.

Auch dies komme den Angehörigen zugute, erklärte FDP-Kantonsrätin Helen Schurtenberger: «So können sie durchatmen und neue Kräfte sammeln, um die wichtige Aufgabe wieder voller Elan auszuüben.»

Freiwilligenarbeit soll freiwillig bleiben – so wie es der Name sagt.
Autor: Jasmin Ursprung Kantonsrätin, SVP

Im Luzerner Kantonsrat wandte sich nur die SVP gegen die Idee dieser Entschädigungen. Natürlich verdienten freiwillig Pflegende Anerkennung, betonte SVP-Kantonsrätin Jasmin Urspung, fragte dann aber in die Runde: «Ist es richtig, diese Personengruppe finanziell zu entlasten und andere Freiwillige nicht?»

Es fehle auch in anderen Bereichen an Freiwilligen, diese würden aber nicht für ihre wertvolle Arbeit entschädigt. Für Jasmin Ursprung und ihre Partei ist klar: «Freiwilligenarbeit soll freiwillig bleiben – so wie es der Name sagt.»

Ausserdem kritisierte sie die Kosten. Bei schätzungsweise rund 3000 berechtigten Personen im Kanton, so die Berechnung der Regierung, würde das System mit etwa 5 Millionen Franken pro Jahr zu Buche schlagen. Das sei in den aktuell unsicheren Zeiten zu viel, befand die SVP.

Gegenvorschlag zu einem Steuerabzug

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Dass Menschen, die Angehörige pflegen, eine finanzielle Entlastung erhalten – diese Idee hatte die Mitte-Partei vor über drei Jahren mit ihrer «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» ins Spiel gebracht. Sie verlangte einen Steuerabzug in der Höhe von 5000 Franken für die Pflegenden.

Die Luzerner Regierung wollte die Initiative zur Ablehnung empfehlen – insbesondere auch, weil Menschen mit tiefen Einkommen kaum von einem Abzug profitieren würden.

Der Kantonsrat sah dies zwar ähnlich, verpflichtete die Regierung dann aber dazu, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Daraus entstand dann die Variante mit der Entschädigung und den Entlastungsgutscheinen, die der Kantonsrat nun am Dienstag in erster Lesung gutgeheissen hat.

Genau in die umgekehrte Richtung zielte hingegen die Ratslinke. Sie wollte die finanzielle Unterstützung der pflegenden Angehörigen eher noch ausbauen.

Die SP rechnete vor, dass die Entlastungsgutscheine gerade mal dafür ausreichen würden, einer Person für sechs Tage ein Ferienbett zu bezahlen. Zu wenig, fand Kantonsrätin Pia Engler: «Wir sind der Meinung, dass es möglich sein muss, sich 14 Tage Entlastung leisten zu können.» Ihr Vorschlag, die Höhe der Gutscheine mehr als zu verdoppeln, wurde aber klar abgelehnt.

Es braucht noch eine zweite Lesung

Am Schluss blieb es bei der Version, die die Regierung dem Rat vorgeschlagen hatte: 800 Franken Entschädigung für die Pflegenden und 1200 Franken für Entlastungsgutscheine. Das letzte ist allerdings noch nicht gesprochen. Im Januar wird der Luzerner Kantonsrat die Vorlage ein zweites Mal beraten.

SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz, 29.11.2022, 17:30 Uhr ; 

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