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Neues Urteil Tierquälerei: Geringere Strafe für Springreiter Paul Estermann

  • Das Luzerner Kantonsgericht verurteilt Springreiter Paul Estermann zu einer bedingten Geldstrafe von 11'200 Franken wegen Tierquälerei.
  • Die Strafe fällt damit tiefer aus als nach dem ersten Urteil des Kantonsgerichts von 2021.
  • Es musste den Fall neu beurteilen, weil das erstinstanzliche Urteil wegen eines Formfehlers durch das Bundesgericht aufgehoben worden war.

Das erste Urteil in diesem Fall fiel bereits vor drei Jahren: Die Staatsanwaltschaft Sursee verurteilte damals den international erfolgreichen Luzerner Springreiter Paul Estermann per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse wegen Tierquälerei. Er soll den Wallach «Lord Pepsi» und die Stute «Castlefield Eclipse» misshandelt haben, um bessere Trainingsergebnisse zu erzielen – durch den übermässigen Einsatz der Dressurpeitsche habe er teilweise blutende Verletzungen in Kauf genommen.

Bundesgericht beanstandete Formfehler

Estermann liess das Urteil nicht auf sich sitzen und wehrte sich durch alle Instanzen hindurch. Erfolglos. 2021 liess das Luzerner Kantonsgericht zwar einige Vorwürfe der Züchtigung von «Lord Pepsi» fallen, verurteilte den Springreiter aber dennoch zu einer bedingten Geldstrafe von 16'800 Franken.

Springreiter Paul Estermann auf «Lord Pepsi» 2016 in St. Gallen.
Legende: Springreiter Paul Estermann auf «Lord Pepsi» 2016 in St. Gallen. Keystone/Eddy Risch

Das Bundesgericht gab Estermann in diesem Frühling aber zumindest teilweise recht: Es hob das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts auf und wies es zur Neubeurteilung zurück – wegen eines Formfehlers bei besagtem Strafbefehl, der den Anforderungen an eine Anklageschrift so nicht genüge.

Ein Fall von Tierquälerei ist erwiesen

Das Luzerner Kantonsgericht stellt das Verfahren um «Lord Pepsi» nun ein. Im Fall von «Castlefield Eclipse» bleibt es jedoch hart: Die Misshandlung der Stute gelte als erwiesen, Estermann habe sich hier der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig gemacht, heisst es im Urteil. Das Kantonsgericht verurteilt den Springreiter in diesem Fall zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 160 Franken – zu insgesamt 11'200 Franken also. Die Strafe fällt damit rund 5000 Franken geringer aus als noch im Urteil von 2021.

Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig – Paul Estermann kann es innerhalb von 30 Tagen erneut an das Bundesgericht weiterziehen.

Estermann bestreitet Vorwürfe nach wie vor

Paul Estermann gehörte zu den erfolgreichsten Schweizer Springreitern. Mit der Stute «Castlefield Eclipse», die er gemäss dem Urteil des Kantonsgerichts übermässig mit der Peitsche traktiert hatte, nahm er 2012 an den Olympischen Spielen teil.

Paul Estermann auf «Castlefield Ecplipse» an den Olympischen Spielen 2012 in London.
Legende: Paul Estermann auf «Castlefield Ecplipse» an den Olympischen Spielen 2012 in London: Das Schweizer Team schaffte es damals auf Platz 4. Keystone/Laurent Gilleron

Vor dem Gericht hatte Estermann den Vorwurf der Tierquälerei stets bestritten und einen Freispruch gefordert. Er setze die Peitsche nicht ein, um den Pferden Schaden zuzufügen, sondern um ihre Leistung zu optimieren.

Das Bezirksgericht Willisau, das 2019 die Vorwürfe zuerst beurteilte, erkannte als Motiv «übermässigen Ehrgeiz». Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein ehemaliger Angestellter Estermanns.

Regionaljournal Zentralschweiz, 02.12.2022, 12:03 Uhr ; 

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