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Obligationenrecht Bauherrschaft und Eigentümer sollen gestärkt werden

Der Bundesrat wollte die Rügefrist beim Bauen auf 60 Tage ausweiten – doch dem Nationalrat ist das zu wenig.

Man spricht von der sogenannten «Verjährungsfalle»: Wenn bei einem Gebäude oder einer Wohnung entdeckte Baumängel nicht «sofort» gerügt werden, wie es im Obligationenrecht heisst, dann gilt der Baupfusch von der Kundin oder dem Kunden als genehmigt.

Das Bundesgericht hat das später präzisiert und festgehalten, dass eine Rüge innerhalb von sieben Tagen deponiert werden muss. Diese extrem kurze Frist sei für Bauherren und Käuferinnen und Käufer von Immobilien sehr nachteilig und auch problematisch, sagte die Grüne-Nationalrätin Florence Brenzikofer als Sprecherin der Rechtskommission.

Nach dem Entdecken des Baupfuschs folgt dann auch noch das böse Erwachen, wenn gegen den Mangel nichts mehr unternommen werden kann. Das könne für die Betroffenen gravierend sein, ergänzte Barbara Steinemann von der SVP: «Eine Familie kauft beispielsweise mit ihrem ganzen Ersparten nur einmal im Leben ein Haus oder eine Eigentumswohnung.»

«Ungenügender» Vorschlag vom Bundesrat

Der Nationalrat ist sich deshalb grundsätzlich einig: Nur gerade sieben Tage Rügefrist – das ist zu kurz. Doch auf welche Dauer soll die Rügefrist ausgedehnt werden? Der Bundesrat schlug vor, eine Frist von 60 Tagen bei Baumängeln ins Obligationenrecht aufzunehmen.

Für die SP sei das «ungenügend», betonte Baptiste Hurni. Zusammen mit der Mehrheit der Rechtskommission ist die SP der Ansicht, dass im Gesetz gar keine Frist mehr genannt werden soll. Kommissionssprecherin Brenzikofer deutschte es so aus: «Dies würde bedeuten, dass Mängel jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist gemeldet werden könnten.»

Bundesrätin Baume-Schneider spricht vor dem Nationalrat.
Legende: Eine zehnjährige Verjährungsfrist hielt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider für problematisch. KEYSTONE/Peter Klaunzer

Und diese Verjährungsfrist, so der Antrag der Rechtskommission, soll gleich auch noch massiv ausgedehnt werden: von fünf auf zehn Jahre. Dies wiederum geht dem Bundesrat viel zu weit, wie Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider festhielt. Dies sei ein regelrechter Paradigmenwechsel. Es sei problematisch, nur gerade für den Bau- und Immobiliensektor eine solche Lösung einzuführen.

Zehn Jahre Verjährungsfrist hielt auch der Grünliberale Beat Flach, von Beruf Baujurist, für übertrieben: «Das ist für das Handwerk zu lange, für die Unternehmer ist das zu lange.» Man müsse sich einmal all die praktischen Probleme vorstellen und wie viele Expertisen nötig seien, um nach einer so langen Frist noch Baumängel nachweisen zu können, fügte Mitte-Nationalrat Sidney Kamerzin an.

Neue Verjährungsfrist

Doch die Mehrheit des Nationalrats lehnte den Antrag von Kamerzin, die 60-Tage-Frist des Bundesrates zu unterstützen – ganz knapp mit 94 zu 93 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab.

Beim Entdecken eines Baumangels soll also künftig innerhalb einer Verjährungsfrist von zehn Jahren jederzeit eine Rüge geltend gemacht werden können. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Baume-Schneider hoffte, dass dessen Rechtskommission hier noch einmal über die Bücher geht.

Echo der Zeit, 25.9.2023, 18:00 Uhr

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