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Obligatorische Corona-Impfung Impfpflicht in der Schweiz? Fünf Fragen und Antworten

Soll der Piks zur Pflicht werden? Und wäre das rechtlich überhaupt möglich? So ist die aktuelle Lage in der Schweiz.

Österreich will sie im Februar einführen, in Deutschland wird darüber diskutiert, und auch in der Schweiz rufen nun immer mehr Stimmen danach: nach einer Impfpflicht gegen das Coronavirus.

Was heisst «Impfpflicht» überhaupt? Im allgemeinen Sprachgebrauch wird darunter eine Impfung verstanden, die obligatorisch ist. Rechtlich wird aber unterschieden: zwischen Impfobligatorium und Impfzwang. Beim Impfzwang handle es sich um eine Form des Impfobligatoriums, bei der zum Beispiel mit Bussen gedroht werde, um eine Impfung zu erzwingen, sagt Gesundheitsrechtsexpertin Kerstin Noëlle Vokinger. Ein sofortiger Impfzwang sei in der Schweiz vor jetzigem Recht nicht möglich. Ein Impfobligatorium unter gewissen Bedingungen jedoch schon.

Welches Gesetz regelt das? Das Epidemiengesetz. Es erlaubt den Kantonen, ein Impfobligatorium für bestimmte Gruppen zu beschliessen – allerdings nicht für die gesamte Bevölkerung. Zum Beispiel für besonders gefährdete Menschen oder bestimmte Berufsgruppen. Dies geht jedoch nur, sofern eine erhebliche Gefahr besteht. In Krisensituationen, also besonderen oder ausserordentlichen Lagen, kann auch der Bundesrat ein solches Obligatorium für bestimmte Gruppen anordnen.

Und was passiert, wenn man sich nicht an das Obligatorium hält? Wenn sich jemand trotz Impfobligatorium nicht impfen lässt, dann können gesetzlich vorgesehene Massnahmen greifen. Und wer sich wiederum nicht an diese Massnahmen hält – etwa an die Quarantäne – kann bestraft werden. Im Gegensatz zum Impfzwang kann beim Impfobligatorium also erst die Massnahme mit Zwang durchgesetzt werden und nicht unmittelbar die Impfung, sagt Rechtsprofessorin Vokinger.

Könnte der Bundesrat einen «Impfzwang» für die breite Bevölkerung beschliessen? Nicht auf der Grundlage des Epidemiengesetzes. Aber gestützt auf die Bundesverfassung könnte der Bundesrat das vorübergehend tun, und zwar, indem der Schutz der Bevölkerung höher gewichtet wird als der Schutz der körperlichen Unversehrtheit. Das Parlament könnte den Bundesrat jedoch sogleich wieder stoppen.

Und: Für einen längerfristigen Impfzwang bräuchte es eine gesetzliche Grundlage, die durch das Parlament müsste, sagt Staatsrechtsexperte Andreas Glaser. In jedem Fall ausgeschlossen ist, dass jemand mit physischer Gewalt zu einer Impfung gezwungen wird.

Wie lange würde es denn dauern, um ein solches Gesetz einzuführen? Das wird unter Juristinnen und Juristen derzeit heiss diskutiert. Der ordentliche Weg über eine Gesetzgebung durch das Parlament würde sicherlich ein bis zwei Jahre dauern, sagt Andreas Glaser. Aber das Parlament kann auch dringliche Gesetze erlassen, wie zum Beispiel beim Covid-Gesetz geschehen. «Im Prinzip könnten beide Räte noch in dieser Session einen Impfzwang beschliessen und in Kraft setzen», sagt Glaser. Weil das Referendum nur nachträglich ergriffen werden könnte und das Volk erst abstimmen würde, nachdem das Gesetz schon in Kraft ist, entstünde dabei ein Zeitgewinn.

Pocken brachten Impfpflicht immer wieder aufs Tapet

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Das Thema Impfpflicht bewegt die Schweiz seit dem späten 19. Jahrhundert. 1882 schickte das Schweizer Stimmvolk einen allgemeinen Impfzwang für die Pockenimpfung an der Urne bachab. Nach einem hitzigen Abstimmungskampf sagten fast 80 Prozent der Stimmbürger Nein.

Ab 1921 kam es zu einer Pockenepidemie und die Debatte über eine Impfpflicht flammte erneut auf. 1923 ordnete der Bundesrat lokale Zwangsimpfungen an. Doch eine allgemeine Impfpflicht blieb politisch nicht mehrheitsfähig.

2012 wurde das Epidemiengesetz revidiert und zum Beispiel festgehalten, dass die Kantone bei erheblicher Gefahr nur für bestimmte Gruppen ein Impfobligatorium anordnen können – und nicht für die gesamte Bevölkerung.

SRF 4 News, 03.12.2021, 03:00 Uhr

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