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Ohne Bedingungen Ständeratskommission spricht sich für Kohäsionsmilliarde aus

  • Die Schweiz soll den Zusammenhalt in der EU mit Geldern an die EU-Staaten im Osten unterstützen.
  • Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK) beantragt ihrem Rat, der Kohäsionsmilliarde ohne Bedingungen zuzustimmen.
  • Die APK stellt sich damit gegen die Staatspolitische Kommission des Ständerats. Diese will, dass die Milliarde nur ausgezahlt wird, wenn die EU-Börsenäquivalenz unbefristet verlängert wird.

Die APK hat den Antrag mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit halte es nicht für angebracht, dass die Schweiz zusätzlich Öl ins Feuer giesse, indem sie eine ungerechtfertigte formelle Verknüpfung herstelle, schreiben die Parlamentsdienste. Eine Sistierung wäre ein falsches Signal an die EU, das Vertrauensverhältnis müsse wieder hergestellt werden.

Kein Abwarten auf bessere Beziehungen

Ein Teil der Kommission wollte jedoch in den Bundesbeschlüssen zu den Rahmenkrediten verankern, dass der Bundesrat diese erst umsetzen darf, wenn sich klar ersichtliche Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur EU abzeichnen und die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.

Das lehnte die Kommission bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid von Präsident Filippo Lombardi (CVP/TI) ab. Ebenfalls mit Stichentscheid nahm sie die Bundesbeschlüsse in der Gesamtabstimmung an. In den Augen der Mehrheit genügt eine entsprechende Erklärung bei der Beratung des Geschäfts im Ständerat.

Nationalrat kann korrigieren

Der Nationalrat werde das Geschäft voraussichtlich im ersten Quartal 2019 behandeln und könne bei seiner Beratung die Konsequenzen aus den letzten Beschlüssen der EU ziehen, insbesondere zur Börsenäquivalenz, argumentieren die Ständeräte.

Zur Debatte stehen 1,3 Milliarden Franken zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Rahmenkredit Kohäsion, dem Rahmenkredit Migration sowie dem Eigenaufwand der Bundesverwaltung.

Der grössere Rahmenkredit – jener zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU – fällt in die Zuständigkeit der APK. Für den Rahmenkredit Migration von 190 Millionen Franken ist die SPK zuständig.

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