Es geht um abgelehnte Baubewilligungen, um Fehlverhalten der Polizei oder um nicht gewährte Sozialhilfe: Wann immer es Probleme gibt mit der öffentlichen Verwaltung, haben die Ombudsstellen ein offenes Ohr für die Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner. In der Stadt Zürich wurde vor 50 Jahren die erste Ombudsstelle der Schweiz gegründet – es war gleichzeitig die erste städtische Ombudsstelle in Europa.
Seither sind in der Schweiz weitere kommunale und kantonale Ombudsstellen hinzugekommen, aber längst nicht überall. Was tun Ombudsstellen genau? Wo gibt es sie in der Schweiz? Und weshalb haben immer noch viele Gemeinden und Kantone keine eigene Ombudsstelle? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was macht eine Ombudsstelle genau? Die Ombudsstelle ist von der öffentlichen Verwaltung unabhängig und wird von den städtischen oder kantonalen Parlamenten gewählt. Die Ombudsstelle interveniert bei Konflikten und unterstützt die Beteiligten beim Finden einer fairen Lösung. In der Regel nimmt der Ombudsmann oder die Ombudsfrau Beschwerden im persönlichen Gespräch auf und prüft dann, ob die Verwaltung rechtlich einwandfrei und fair gehandelt hat. Die Ombudsperson sucht dann nach einer gerechten und von allen Seiten akzeptierten Lösung, die er in der Form von Empfehlungen ausspricht.
Aber werden diese Empfehlungen auch ernst genommen? Ja, findet Walter Haller, emeritierter Professor für Verwaltungsrecht. Denn die Ombudsstellen machen auch öffentlich auf Missstände aufmerksam. Jährlich wird ein Bericht über die Tätigkeit veröffentlicht. «Die Behörden wissen, dass der Ombudsmann bellen kann. Wenn sie diesem Bellen nicht Rechnung tragen, kann das für sie sehr unangenehm sein.»
Wo in der Schweiz gibt es überall Ombudsstellen? Nachdem die Stadt Zürich vor 50 Jahren die erste Ombudsstelle eingerichtet hatte, zogen in den folgenden Jahren einige Kantone und Städte nach. So haben derzeit die Kantone Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Waadt, Zug und Freiburg eine eigene Ombudsfrau oder einen eigenen Ombudsmann. Und auch die Städte Winterthur, Bern, St. Gallen, Rapperswil-Jona und Luzern haben eine solche Stelle eingerichtet. Und im Kanton Zug wurde die Ombudsstelle als Reaktion auf das Attentat im September 2001 geschaffen – als präventive Massnahme. Der Täter, der damals im Kantonsratssaal 14 Personen tötete, hatte sich im Vorfeld langwierige Auseinandersetzungen mit den Behörden geliefert.
Im Kanton Aargau wurden die nötigen Schritte bereits eingeleitet. In vielen anderen Kantonen und Gemeinden scheiterten das Vorhaben einer Ombudsstelle jedoch nach mehreren Anläufen. So zum Beispiel im Kanton Uri.
Weshalb haben immer noch viele Gemeinden und Kantone keine eigene Ombudsstelle? Als eines der Hauptargumente führen die Kantone und Gemeinden die Kosten für eine Ombudsstelle ins Feld. In der Stadt Zürich arbeiten sechs Personen auf der Ombudsstelle, darunter auch Juristinnen und Juristen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf eine Million Franken.
Gerade für kleine Kantone und Gemeinden lohne sich eine professionell eingerichtete Ombudsstelle deshalb kaum, sagt Walter Haller, emeritierter Professor für Verwaltungsrecht. «Delegiert man die Ombudsstelle einfach an einen pensionierten Anwalt, der die Aufgabe nebenamtlich macht, dann lässt man es besser bleiben», findet Haller. Eine Lösung für dieses Problem hat hier zum Beispiel der Kanton Zürich. Gemeinden können sich hier der kantonalen Ombudsstelle anschliessen.