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Omikron-Welle Diese Anpassungen der Massnahmen hat der Bundesrat beschlossen

  • Die Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar.
  • Die 2G-(plus-)Regeln gelten vorerst bis Ende März.
  • Ab dem 31. Januar wird zudem die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Geimpfte und Genesene von heute einem Jahr auf neun Monate verkürzt.
  • Die Landesregierung folgte mit ihren gefassten Beschlüssen den meisten Kantonen, Parteien und Verbänden. Diese hatten in der Konsultation die Verlängerung der bestehenden Massnahmen mehrheitlich begrüsst, Verschärfungen jedoch abgelehnt. Zahlreiche Kantonsregierungen wollten die geltenden Regelungen nur bis Ende Februar verlängern.

Kompromiss-Lösung

Die Regeln zur Kontaktquarantäne und die Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; die übrigen Massnahmen provisorisch bis Ende März. Letztere umfassen die 2G- und die 2G-plus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen sowie die Einschränkung privater Treffen. Dieses Regime ist seit Mitte Dezember in Kraft und war bisher bis am 24. Januar befristet.

Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen hatten in der Konsultation einen schärferen Kurs gefordert. Der Bundesrat verzichtete nun aber beispielsweise auf ein Verbot des Präsenzunterrichts an Universitäten und Fachhochschulen sowie eine Verschärfung der Maskenpflicht an Grossveranstaltungen und bei Menschenansammlungen im Freien.

Lockerungen werden angepeilt

Die befürchtete Explosion der Hospitalisationszahlen wegen der Omikron-Welle ist bisher ausgeblieben. Für eine Entwarnung ist es nach Einschätzung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) allerdings zu früh.

Die Corona-Pandemie ist nicht fertig.
Autor: Alain Berset Bundesrat

Dennoch geht der Trend eher in Richtung mildere Massnahmen: «Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt.» Bereits am 2. Februar wird die Regierung über mögliche verschiedene Lockerungen diskutieren.

Erleichterte Einreisebestimmungen

Trotz konfuser Lage beschloss der Bundesrat bereits kleinere Lockerungen. So müssen geimpfte und genesene Personen ab dem kommenden Samstag vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen entfällt gleichzeitig die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise. Das Einreiseformular muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder mit Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.

Per 25. Januar wird zudem die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten aufgehoben. Zuletzt bestand diese Pflicht noch für Diskotheken und bestimmte Veranstaltungen.

Wir stellen fest, dass sich die Situation sehr schnell entwickelt.
Autor: Alain Berset Bundesrat

Den Kantonen wird empfohlen, das Testen von Risikopersonen sowie wiederkehrende Tests in Gesundheitsinstitutionen und kritischen Infrastrukturen zu priorisieren. Das Testen von symptomatischen Personen soll auch mit Antigen-Schnelltests möglich sein.

Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.

Ab dem 31. Januar wird zudem die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Geimpfte und Genesene von heute einem Jahr auf 270 Tage verkürzt. Wer vor Mai 2021 seine zweite Impfdosis erhalten hat und nicht geboostert ist, könnte also ab dem 1. Februar ohne Covid-Zertifikat dastehen.

Quelle: Bundesrat, 19.01.2022 Diese Corona-Massnahmen wurden angepasst Wo Maskenpflicht/Sitzpflicht bei Konsumation nicht möglich Quarantäne und Isolation Einreise in die Schweiz Diese Corona-Massnahmen gelten bis Ende Februar Kontaktquarantäne Treffen im Freundes- und Familienkreis Maskenpflicht an der Sekundarstufe II Draussen Diese Corona-Massnahmen geltenweiterhin bis 31. März Verschärfung Zertifikatspflicht drinnen Discos Hallenbäder Intensiver Sport In den letzten 4 Monaten Geimpfte/Genesene Geimpfte/Genesene mit negativem Test Bars Blasmusik 2G+ Veranstaltungenmit mehr als 300 Personen Geimpfte, Geneseneund Getestete 3G Quarantäne und Isolation wurden auf 5 Tage verkürzt Maximal 10 Personen, wenn mindestens eine ungeimpfte und ungenesene Person dabei ist 10 Drinnen maximal30 Personen (2G) 30 Draussen maximal50 Personen 50 Kultur Freizeit Restaurants Maskenpflicht Nur Geimpfte und Genesene(freiwillig: 2G+) Sitzpflicht Sport Veranstaltungen 2G Geimpfte und Genesene müssen keinen PCR-Test mehr vorweisen Verkürzte Gültigkeit des Covid-Zertifikats Ab 31. Januar Ab 22. Januar Covid-Zertifikat für Geimpfte und Genesene gilt neu 270 statt 365 Tage Für Personen, die im gleichen Haushalt wie Infizierte leben oder ähnlich engen Kontakt haben.Gilt nicht für Personen, die in den letzten 4 Monaten geimpft oder genesen sind. Homeoffice-Pflicht Wenn nicht möglich: Maskenpflicht, falls mehr als eine Person im Raum

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SRF 1, 19.01.2022, 14:00 Uhr ; 

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