- Erstmals hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren von Schweizer Radio und Fernsehen SRF beurteilt.
- Sie kam bei mehreren Kommentaren zum Schluss, dass deren Ablehnung dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht standhält.
Nach «kontroverser» Diskussion habe die Kommission an den öffentlichen Beratungen mit 5 zu 4 Stimmen ihre Zuständigkeit bejaht und sei auf entsprechende Beschwerden eingetreten, teilte die UBI mit.
Ein regelmässiger Schreiber habe gerügt, dass mehrere seiner Kommentare durch die Community-Redaktion von SRF nicht aufgeschaltet worden seien. Letztere habe sich dabei jeweils auf die unternehmenseigene Netiquette berufen.
Die Redaktion habe die Nichtaufschaltung meist damit begründet, dass es sich um nicht überprüfbare Unterstellungen und Behauptungen gehandelt habe.
Einstimmig abgewiesen wurde von der UBI dagegen die Beschwerde des gleichen Schreibers gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars wegen persönlicher Angriffen gegen einen anderen Nutzer.
Die UBI prüfte im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit gegeben waren. In sieben Fällen ist sie zum Schluss gekommen, dass dies nicht zutrifft. Sie hat die entsprechenden Beschwerden daher gutgeheissen.