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Sofatutor: Gratis-Testmonat gebucht, teures Abo am Hals
Aus Espresso vom 17.07.2020. Bild: Colourbox
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Online-Lernplattform Sofatutor Gratis-Testmonat gebucht, teures Abo am Hals

Der deutsche Anbieter lockt mit einem kostenlosen Testmonat. Doch es lohnt sich, das Kleingedruckte zu lesen.

Eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» wollte zu Beginn der Corona-Pandemie, dass sich ihr 12-jähriger Sohn die Online-Lernplattform Sofatutor einmal anschaut. Die Seite – ein deutsches Angebot, das aber im ganzen deutschsprachigen Raum und auch international erhältlich ist – wartet mit einem breiten Angebot an Lernvideos und Übungen in verschiedenen Fächern auf und wirbt offensiv mit einem gratis 30-Tage-Test.

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Legende: Gelockt wird mit 30 Gratistagen zum Testen. Aber wehe dem, der das Kleingedruckte nicht liest. screenshot/sofatutor.ch

Wenn man nicht kündigt, wird es automatisch kostenpflichtig

Die Hörerin übersah aber das Kleingedruckte: Wenn man innerhalb dieser 30 Tage das Abo nicht kündigt, dann beginnt automatisch ein kostenpflichtiges Abo zu laufen. Und zwar jenes, für das man sich beim Testen entschieden hat.

Im Fall der Hörerin war dies das teuerste Angebot, ein Premium-Abo für rund 22 Franken pro Monat. Laufzeit: Zwei Jahre. Dieses Angebot wird auf der Seite als «meistgewählt» hervorgehoben. Unauffälliger daneben oder dahinter – je nach Bildschirmansicht – ein etwas günstigeres «Basis-Angebot» für ein Jahr. Erst im Buchungsprozess taucht dann auch noch ein Sechs-Monate-Abo auf.

Anbieter verweist auf die AGB

Es stellte sich heraus, dass der Sohn der Hörerin nicht an dem Angebot interessiert war. Das war etwa Mitte März, just dann gingen die Corona-Turbulenzen richtig los. Und die Kundin versäumte es, das Sofatutor-Abo rechtzeitig zu kündigen.

Schon kurz nach Ablauf des Testmonats erhielt sie die erste Monatsrechnung und bald auch schon eine Mahnung von Sofatutor. Sie meldete sich beim Kundendienst und bat um Kulanz. Dieser verwies auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an diese halte man sich. Die Kundin zeigt sich im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» frustriert: «Ich finde das nicht korrekt – und dann dazu noch in der Coronazeit.»

Den Konsumentenschützern bekannt

Sie ist nicht die einzige, die sich über Sofatutor ärgert, weil sie im Gratismonat den Ausstieg verpasst und nun in einem Abo gefangen ist. Bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat man mehrere Meldungen erhalten. Geschäftsleiterin Sara Stalder findet, die wichtige Information, dass nach dem Testmonat automatisch ein kostenpflichtiges Abo zu laufen beginnt, sofern man nicht rechtzeitig kündig, sei zu wenig klar platziert. «Das ist nicht richtig dargestellt.» Rechtlich bewege sich die Plattform «in einer Grauzone», so Stalder.

Sofatutor reagiert und storniert

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Bei Sofatutor ist man der Ansicht, man weise genügend deutlich darauf hin, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handle. Diese könne man während der Testphase jederzeit kündigen. In diesen 30 Tagen könne man auch noch die Dauer und Art der Mitgliedschaft anpassen. Und ein Mediensprecher verspricht gegenüber «Espresso»: «Mit Nutzerinnen und Nutzern, die Sofatutor irrtümlich erworben haben, finden wir immer eine gemeinsame Lösung.» Deshalb habe man unterdessen auch das Abo der Hörerin widerrufen.

Um solchen Fällen vorzubeugen, habe man im Übrigen Ende März neu ein Erinnerungsmail eingeführt. Drei Tage vor Ablauf der Testphase werden die Nutzer jetzt darüber informiert, dass der kostenpflichtige Vertrag zu laufen beginne, wenn sie nicht kündigen.

Nicht kundenfreundlich, aber rechtlich zulässig

Auch Privatrechts-Professor Frédéric Krauskopf von der Universität Bern hat einen zwiespältigen Eindruck. Es werde zwar einerseits deutlich kommuniziert, dass man während der Testphase jederzeit kündigen könne. Nicht klar und verständlich werde hingegen gesagt, dass die unterlassene Kündigung unmittelbar zum kostenpflichtigen Abo führe. «Dieser Satz sollte der Transparenz halber im Buchungsverfahren aufgeführt werden, bevor die Buchung abgeschlossen werden kann», so Krauskopf.

Aber: Dass der sogenannte Prolongations-Mechanismus nur in den AGB enthalten sei, sei zwar kundenunfreundlich, aber rechtlich zulässig.

Espresso, 17.07.20, 8:13 Uhr

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