Bis Ende März hatten Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen die Möglichkeit, ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag einzureichen. Seitdem hat sich einiges getan: Von 9000 eingereichten Gesuchen hat das zuständige Bundesamt für Justiz über 2300 geprüft – und in etwa 2000 Fällen ist bereits die Auszahlung erfolgt.
Und dennoch dauert das ganze Verfahren vielen Betroffenen zu lange. Häufig seien es alte Menschen und solche, die in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit den Behörden gemacht hatten; Menschen, die häufig traumatische Erinnerungen an das Erlebte haben, betont Guido Fluri. Er vertritt mit seiner Stiftung die Interessen der damaligen Opfer.
Guter Wille alleine reicht den Opfern nicht mehr. Es braucht den Beweis, dass das Unrecht rasch wiedergutgemacht wird.
Vor diesem Hintergrund müsse man verstehen, weshalb viele Opfer bei den Gesuchen nicht länger warten können. «Guter Wille alleine reicht nicht mehr. Es braucht für die Opfer den klaren Beweis, dass das Unrecht rasch wiedergutgemacht wird», so Fluri. Dafür brauche es jetzt eine rasche Bearbeitung der Gesuche.
Verdingkinder in der Schweiz
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Bild 1 von 9. Die Buben vor dem Heimleiter, Knabenerziehungsheim Oberbipp, Kanton Bern, 1940. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 2 von 9. Knaben in der Erziehungsanstalt Sonnenberg bei der Arbeit, Kriens, 1944. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 3 von 9. Amtsvormund beim Besuch bei einer Pflegefamilie, Kanton Bern, 1946. Bildquelle: Amtsvormund beim Besuch bei einer Pflegefamilie, Kanton Bern, 1946.
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Bild 4 von 9. Amtsvormund beim Besuch bei einer Pflegefamilie, Kanton Bern, 1946. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 5 von 9. Knabe beim Holzhacken, Knabenerziehungsheim Oberbipp, Kanton Bern, 1940. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 6 von 9. Zahnkontrolle bei einem Verdingmädchen durch den Armeninspektor Kanton Bern, 1940. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 7 von 9. Knaben in der Erziehungsanstalt Sonnenberg bei der Arbeit, Kriens, 1944. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 8 von 9. Knaben bei der Feldarbeit, Knabenerziehungsheim Oberbipp, Kanton Bern, 1940. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 9 von 9. Verdingbub während des Besuchs des Armeninspektors, Kanton Bern, 1940. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
«Beitrag zur Beschleunigung leisten»
Der Bund reagiert auf diese Kritik und will das Verfahren beschleunigen. Das Bundesamt für Justiz wird deshalb zusätzliches Personal einsetzen, um die Gesuche zu prüfen.
In dringlichen Fällen – etwa, wenn es um Opfer geht, deren Gesundheitszustand sich stark verschlechtert – kann das Personal noch weiter unterstützt werden. Hierbei hilft Luzius Mader, Leiter der beratenden Kommission für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen: «Einfach, um damit einen Beitrag zur Beschleunigung zu leisten», sagt Mader.
Opfer-Vertreter Guido Fluri begrüsst diese Massnahmen. Er hofft, dass damit bis Ende 2019 alle Gesuche fertig bearbeitet werden können. Als Wiedergutmachung für vergangenes Unrecht.