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Ordnungsbussen Busse trotz defekter Zentral-Parkuhr

In Flims wird ein Autolenker gebüsst, obwohl die zentrale Parkuhr kaputt ist. Die Polizei bleibt hart – zu Unrecht.

Ein Mann aus dem Kanton Baselland will mit Kollegen in den Seilpark Flims (GR). Er parkiert in der Garage des Sportzentrums. Als er bei der zentralen Parkuhr die Gebühren bezahlen will, stellt er fest: Das Gerät ist ausser Betrieb. Ein anderes, funktionstüchtiges Gerät ist nicht in der Nähe.

Er meldet sich bei der Kasse des Sportzentrums, wo man ihm mitteilt, das sei wohl schon in Ordnung, er könne seinen Wagen dort stehen lassen.

Busse wegen «Nicht Anbringen» des Parkzettels

Als er am Nachmittag zurückkommt, klemmt ein Bussenzettel hinter dem Scheibenwischer. 40 Franken für «Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen Parkzettel». Dabei habe er gar keinen solchen Zettel lösen können: «Ich habe mich deshalb gleich beim Polizeiposten gemeldet und dachte, alles Weitere sei nur noch reine Formsache», berichtet der Mann dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Doch er täuscht sich: Die Flimser Gemeindepolizei will nichts von einer Annullation der Busse wissen.

Parkuhr kaputt – was tun?

Box aufklappen Box zuklappen

Grundsätzlich sei es wichtig, dass man vor Ort nachfrage oder einen Zettel hinter der Windschutzscheibe deponiere, um so die «nachträgliche Zahlungswilligkeit» zu demonstrieren, sagt Rechtsprofessor Hans Giger, Experte für Strassenverkehrsrecht.

Bei der Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren (KKPKS) empfiehlt man auch, den Defekt bei der Polizei zu melden oder bei jener Behörde, die auf der Parkuhr aufgeführt sei.

Auch dort betont man, es sei wichtig, im Fahrzeug gut sichtbar einen Hinweis zu platzieren. «Dies wenn möglich mit der Ankunftszeit und eventuell einer richtig eingestellten Parkscheibe», schreibt die KKPKS an «Espresso».

Wesentlich einfacher ist eine solche Situation natürlich, wenn Autolenker die Möglichkeit haben, die Parkgebühren auch via Handy über eine App oder Twint zu bezahlen.

Er fragt darauf bei der Kantonspolizei Graubünden nach, denn diese kassiert das Bussgeld ein. Diese weist ihn lediglich auf das offizielle Verfahren und die Staatsanwaltschaft hin. Gegen deren Strafbefehl kann innert zehn Tagen Einsprache erhoben werden

«Es liegt kein Delikt vor»

«Espresso» legt den Fall dem erfahrenen Strassenverkehrsrechtsexperten Professor Hans Giger vor. Für ihn ist klar: «Hier liegt kein Delikt vor.» Man könne den Mann also nicht büssen. Der emeritierte Rechtsprofessor erklärt, man könne sich in einem solchen Fall auf das Vorliegen einer Notstandssituation berufen. Also wenn die Parkuhr nicht funktionstüchtig sei, sich keine Alternativen in der Nähe befinden würden und eventuell noch Zeitdruck dazukomme, dann sei das Verbleiben am gewählten Parkplatz rechtmässig. Klar, die Gebühr müsse dann nachträglich noch bezahlt werden.

Gemeinde zieht Bussen zurück

«Espresso» hakt nach bei der Gemeindepolizei. Diese verweist an den Gemeindepräsidenten von Flims, Adrian Steiger. Als dieser sich der Sache annimmt, kommt sie doch noch zu einem guten Ende. Die Gemeinde habe einen Fehler gemacht, räumt er ein. Die Gemeinde ziehe deshalb die Busse des «Espresso»-Hörers zurück sowie auch die anderen vier Bussen, die an jenem Tag verteilt wurden.

Eigentlich hätte man unter diesen Umständen keine Bussen verteilen dürfen, so Steiger. Der korrekte Ablauf hätte nämlich ein anderer sein sollen: Der Mitarbeiter an der Kasse des Sportzentrums hätte die Autonummern notieren und die Gemeindepolizei über den Defekt orientieren sollen. Diese hätte dann die Reparatur in die Wege leiten und das defekte Gerät abdecken sollen. Er werde nun intern «die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den geforderten Ablauf in solchen Situationen instruieren, damit solche Bussen nicht ausgestellt werden.»

Espresso, 21.09.2020, 8.13 Uhr

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