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Die neue Regelung zur Organspende kommt frühestens 2025
Aus HeuteMorgen vom 11.01.2023. Bild: Keystone/Gaetan Bally
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Organspende in der Schweiz Neues Organspenderegister: Umsetzung hapert

Das Schweizer Stimmvolk stimmte für einen Paradigmenwechsel bei der Organspende. Noch hapert es bei der Umsetzung.

Durch die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende wird ein schweizweites digitales Register benötigt. In Zukunft muss festgehalten werden können, wenn man seine Organe nicht spenden möchte. Susanne Nyffeler, Co-Leiterin der Sektion Transplantation beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), meint, das Register stehe frühestens 2025 bereit.

Die digitale Identifikation von Personen ist derzeit noch nicht sehr weitverbreitet.
Autor: Susanne Nyffeler Sektion Transplantation

Dieser Prozess dauere so lange, weil es auf Bundesebene noch keine digitale Identität gibt. Susanne Nyffeler führt aus: «Eine solche Identifikation von Personen ist derzeit noch nicht sehr weit verbreitet und deshalb auch aufwendig. Zudem gilt es sicher auch, die strengen Informatikvorgaben des Bundes einzuhalten.»

Persönlicher Datenschutz ist zentral

Das bisherige digitale Register für potenzielle Organspender von Swisstransplant ist gescheitert, und zwar am Schutz der persönlichen Daten. Der Geschäftsführer von Swisstransplant, Franz Immer, bestätigt die Löschung des Registers. Es existiere auch keine Sicherheitskopie mehr.

Auf dem Bild sieht man Franz Immer
Legende: Seit 2008 ist Franz Immer der Direktor von Swisstransplant. Keystone/Christian Beutler

Immer betont, das Register sei ein tolles Instrument gewesen, um den persönlichen Entscheid festzuhalten. Der Wegfall würde aber keinen Rückgang der Spenderzahlen nach sich ziehen, da sich nur wenige Menschen im digitalen Organspenderegister eingetragen haben. Lediglich 130'000 Menschen, sprich weniger als zwei Prozent der Schweizer Bevölkerung, haben sich in den drei Jahren im Register eingetragen. Lediglich 21 Treffer wurden darüber erzielt.

Aktuell setzt man auf ältere Massnahmen

Bis die Widerspruchslösung umgesetzt werden kann, setzen die Verantwortlichen auf andere, zumeist bereits bekannte Massnahmen. Die Organspenderkarte, Patientenverfügungen oder elektronische Patientendossiers, sofern es bereits eingesetzt wird, unterstützen die Medizinerinnen und Mediziner.

Vorderhand gilt die alte Regelung: Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung vorliegt.

HeuteMorgen, 11.01.2023, 06:00 Uhr

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