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Für das Amtsgericht sind Videobefragungen von Kindern rechtlich zu wenig Beweismaterial
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 16.12.2020. Bild: SRF/ERIKA BARDAKCI-EGLI
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Pädophiler Wiederholungstäter Keine Verwahrung: Staatsanwaltschaft geht vor Obergericht

  • Der 47-jährige William W., der sich wieder an Kindern vergangen hat, muss für 2.5 Jahre ins Gefängnis.
  • Das Richteramt Olten-Gösgen (SO) kam zu verschiedenen Teilfreisprüchen. Von der Anordnung einer Verwahrung sah es ab.
  • Die Anklage hatte verlangt, den Wiederholungstäter zu verwahren. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sprach William W. der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Schändung, der sexuellen Belästigung sowie der harten Pornografie schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 10 Franken sowie zu einer Busse von 200 Franken.

Die Haftstrafe dürfte William W. bald abgesessen haben. Die Untersuchungshaft (seit November 2018) wird ihm nämlich angerechnet. Nebst der Haftstrafe ordnete das Gericht ein lebenslanges Verbot jeglicher Tätigkeit mit Kindern an, ein fünfjähriges Kontaktverbot mit Kindern unter 16 Jahren sowie ein fünfjähriges Rayonverbot um Einrichtungen mit Kindern.

Vor zwei Jahren an Kindern vergangen

Beim aktuellen Urteil geht es um Taten im Jahr 2018. William W. soll sich an mindestens drei Kindern vergangen haben. Zwei Übergriffe seien in einem Wohnzimmer passiert, so die Staatsanwaltschaft. Er habe sich an zwei Buben – fünf und sechs Jahre alt – vergangen, während sich die Eltern im Nebenzimmer auf eine Hochzeit vorbereitet hätten.

Rückfall 2006– aber später trotzdem frei

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2006 bereits wurde William W. wieder rückfällig. In Starrkirch-Wil bei Olten vergewaltigte er ein achtjähriges Mädchen. 2016 wurde er wieder freigelassen. Es gab Auflagen: Er musste Fussfesseln tragen, in einem geschützten Wohnheim übernachten, sich bei der Bewährungshilfe melden.

Doch: An diese Auflagen hatte sich William W. offenbar nicht gehalten, wie der «Tages-Anzeiger» Anfang Jahr publik machte. Er sei den Behörden auf der Nase herumgetanzt. Diese hätten ihn zwar mehrmals verwarnt, wirklich viel passiert sei aber nicht. Das Solothurner Parlament hat unterdessen die rechtlichen Lücken im System geschlossen, wegen des Falls William W. Gemäss externer Untersuchung haben die Behörden damals rechtlich richtig gehandelt.

Einen Übergriff habe William W. in einem Restaurant begangen, das er betrieben hatte. Er soll einen achtjährigen Buben auf dem Schulweg angesprochen und ihm eine Cola in seinem Restaurant spendiert haben. Danach sei es in der leeren Gaststube zu einem Übergriff gekommen. Zudem soll er auch zwei Teenager sexuell belästigt haben. Ein Gutachter erklärte bei der Verhandlung, der Angeklagte sei kaum therapierbar, er anerkenne seine pädophilen Neigungen nicht.

Glaubwürdige Aussagen?

Die Richter kamen auch zu mehreren Freisprüchen. Diese betreffen alle Anklagepunkte, die sich auf Übergriffe an der Hochzeit im Juli 2018 beziehen. Es sei möglich, dass sie sich ereignet hätten, aber sicher nicht an jenem Tag, erklärte der Gerichtsschreiber. Der Sachverhalt sei demnach nicht anklagegemäss erstellt. Ein Freispruch resultierte auch in einem der beiden angeklagten Fälle von sexueller Belästigung.

Weshalb wird der Täter nicht verwahrt, auch dann nicht, wenn man die aktuellen Taten und frühere Rückfälle anrechnet? Das Gericht begründet die Rechtslage unter anderem damit, dass es schwierig sei, von kleinen Kindern glaubwürdige Aussagen in einer Videobefragung zu erhalten. Der Mann habe zwar verwerflich gehandelt. Verglichen mit anderen Sexualdelikten sei die Tragweite seiner Übergriffe aber nicht gross. Daran ändere auch nichts, dass seine Rückfallgefahr als hoch eingestuft werde.

Die Staatsanwaltschaft hat gegenüber SRF angekündigt, dass sie den Fall ans nächsthöhere Gericht weiterzieht. Somit wird der Fall William W. die Solothurner Justiz weiter beschäftigen. Wann der Prozess vor Obergericht stattfindet ist noch nicht klar. Falls er nicht innerhalb von fünf Monaten ausgetragen werden kann, muss das Obergericht zuerst entscheiden, ob der Angeklagte unter Auflagen frei kommt oder nicht.

Video
William W. wegen sexueller Handlungen mit Kindern vor Gericht
Aus Schweiz aktuell vom 03.12.2020.
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