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Die Einschätzung der SRF-Bundeshausredaktorin
Aus Tagesschau vom 13.12.2019.
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Pensionskassen-Reform Rentenzuschlag: Kröte oder Verdauungshilfe für bittere Medizin

Wie viel Umverteilung darf es in der beruflichen Vorsorge denn sein? Diese Frage wird über die Rentenreform entscheiden.

Innenminister Alain Berset wird nicht müde, es zu betonen: Es brauche eine Reform in der beruflichen Vorsorge. So schnell wie möglich – denn die Pensionskassen müssten im obligatorischen Bereich viel zu hohe Renten auszahlen, gemessen am angesparten Geld und der hohen Lebenserwartung.

Das können sie nur, indem sie die Renten auch mit Geld von den Erwerbstätigen bezahlen und das wäre im Pensionskassenbereich eigentlich nicht vorgesehen. Da spart theoretisch jeder und jede nur für sich selber.

Brüchiger Kompromiss

Darum hofft der Bundesrat nun, dass der Kompromissvorschlag der Sozialpartner, den er heute in die Vernehmlassung geschickt hat, auf positives Echo stösst. Die Ideen des Parlaments sind an der Urne gescheitert.

Auch den Sozialpartner-Kompromiss tragen zwar nur drei der vier Sozialpartner: der Arbeitgeberverband und die zwei Gewerkschaftsverbände – der Gewerbeverband ist dagegen. Aber immerhin. Es ist der Strohhalm, an den sich der Bundesrat klammert.

Der Ausgang ist offen. Denn als die Sozialpartner ihren Kompromiss präsentierten, wurde schnell klar: Im Grundsatz stehen viele Parteien und Organisationen dahinter. Aber eben nur im Grundsatz.

Junge müssen mehr einzahlen

Konkret stören sich viele Bürgerliche am sogenannten Rentenzuschlag, der mindestens in den ersten fünfzehn Jahren nach Inkrafttreten der Reform greifen soll: Die in dieser Phase Neupensionierten würden einen monatlichen Rentenzuschlag zwischen 100 und 200 Franken bekommen. Das soll verhindern, dass ihr Rentenniveau sinkt – denn mit einer Senkung des Umwandlungssatzes brächte die Reform fürs gleiche Sparkapital kleinere Renten.

Die Jüngeren könnten dies über die Jahre mit höheren Einzahlungen ausgleichen, den älteren fehlt dafür die Sparzeit.

Finanziert würde dieser Rentenzuschlag solidarisch: Die Erwerbstätigen und ihre Arbeitgeber müssten dafür insgesamt 0.5 Prozent ihres Lohns einzahlen. Das ist eine Umverteilung von Erwerbstätigen zu Pensionierten, wie sie eben in der Pensionskassenwelt nicht vorgesehen ist. Und das stört nicht nur den Gewerbeverband, sondern auch viele in SVP, FDP, CVP und GLP.

Wie reagieren die Bürgerlichen?

Entscheidend wird sein, ob eine Mehrheit von ihnen diese Kröte schlucken kann. Soll sie eine offiziell installierte Umverteilung von knapp 1.5 Milliarden Franken akzeptieren, um die grosse, aber nicht offiziell gewollte heutige Umverteilung von mindestens 6 Milliarden Franken zu verringern? Die Bürgerlichen werden sich mit ihrer Antwort schwer tun.

Nathalie Christen

Nathalie Christen

Bundeshausredaktorin

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Christen ist Korrespondentin im Bundeshaus für Fernsehen SRF. Sie arbeitet seit 2002 für SRF. Unter anderem leitete sie die Bundeshausredaktion von Radio SRF und war Produzentin bei der «Arena». Zuvor war sie Bundeshausredaktorin beim «SonntagsBlick».

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Wie viel Rückhalt hat der Rentenkompromiss?
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