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Vorwürfe haben Konsequenzen für fehlbare HSG-Professoren
Aus SRF 4 News vom 16.12.2022. Bild: Keystone / Gian Ehrenzeller
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Plagiatsaffäre an der HSG Universität St. Gallen stellt zwei beschuldigte Professoren frei

Plagiatsvorwürfe und Vorwürfe der Drohung gegen zwei HSG-Professoren haben personelle Konsequenzen.

Die Universität St. Gallen (HSG) kommt aktuell nicht aus den Negativschlagzeilen. Jetzt ziehen die Verantwortlichen die Reissleine und stellen zwei öffentlich beschuldigte Professoren provisorisch frei. Das teilte die HSG am Freitagnachmittag mit.

Die Freistellungen sind auf Antrag von Rektor Bernhard Ehrenzeller vom Präsidenten des Universitätsrates, Regierungsrat Stefan Kölliker, am Freitag ausgesprochen worden.

Professoren leiteten gemeinsam ein Institut

Gegen die zwei Professoren wurden in den letzten Tagen und Wochen massive Vorwürfe erhoben. Ein Professor soll in seiner Dissertation 2004 und in seiner Habilitation an der HSG 2012 abgeschrieben haben. Zudem soll er Abschlussarbeiten von HSG-Studierenden veröffentlicht und sich selbst als Erstautor eingesetzt haben.

Letztere Vorwürfe sind mittlerweile bestätigt. Rektor Bernhard Ehrenzeller sagt gegenüber dem «St. Galler Tagblatt»: «Das hat sich leider bewahrheitet.» Bei einer geprüften Publikation habe sich gezeigt, dass mindestens 40 Prozent aus der Bachelorarbeit eines Studenten stammen. Der Student sei dabei nur in einer Fussnote erwähnt. «Das ist untolerierbar», sagt Ehrenzeller weiter.

Gebäude Hochschule St. Gallen
Legende: Kalte Tage an der HSG: Die renommierte Wirtschaftsuniversität in St. Gallen kommt nicht aus den Negativschlagzeilen. Keystone / Gian Ehrenzeller

Der andere Professor betreute die mutmasslich plagiierte Habilitation seines Kollegen und leitete mit ihm ein Forschungsinstitut in Co-Direktorenschaft. Ihm wird vorgeworfen, via Anwaltsschreiben Studierende und Angestellte dazu aufgefordert haben, die «negative Berichterstattung zu stoppen und für deren Nichtveröffentlichung zu sorgen». Andernfalls, so soll er gedroht haben, würden rechtliche Schritte eingeleitet.

Aufklärung soll nicht behindert werden

Die provisorischen Freistellungen sind bis zur Anordnung von definitiven Massnahmen wirksam. Die Uni begründet den Entscheid einerseits mit dem «sich erhärtenden Verdacht auf erhebliche wissenschaftliche Integritätsverletzungen», andererseits mit einer «möglichen Vereitelungsgefahr».

Die offenen Fragen sollen so ungestört aufgeklärt werden können. Laut Medienberichten soll der fehlbare Professor nämlich versucht haben, seine Spuren zu vertuschen, indem er Einträge in einer Universitätsdatenbank löschte.

SRF1 Regionaljournal Ostschweiz, 09.12.2022, 17:30 Uhr;

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