- 2010 erstickte ein Baby in Breitenbach (SO). Zwei Jahre später wurde die Schwester des verstorbenen Jungen, auch erst ein paar Wochen alt, durch ein Schütteltrauma schwer verletzt.
- Nun hat das Amtsgericht Dorneck-Thierstein ein Urteil gefällt: Der Kindsvater wird freigesprochen.
- Die Staatsanwaltschaft forderte 16.5 Jahre Gefängnis, die Verteidigung Freisprüche. Mit dem Urteil folgt das Gericht der Verteidigung.
- Konkrete Beweise fehlen – trotz jahrelanger und zum Teil verdeckter Ermittlungen.
Der Vater des verstorbenen Buben wird vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Im Fall der schwer verletzten Tochter wird er vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung ebenfalls freigesprochen. Das hat das Amtsgericht Dorneck-Thierstein heute bekannt gegeben.
Was geschehen sei, sei unfassbar und mache tief betroffen, sagte die Gerichtspräsidentin. Aber das Gericht habe erhebliche Zweifel an der Schuld des Vaters. Deshalb ergehe das Urteil «in dubio pro reo», also im Zweifel für den Angeklagten.
Wir werden wohl nie erfahren, was genau passiert ist.
Woran der Bub gestorben sei, sei nicht eindeutig klar. Zwei Gutachten kommen zu unterschiedlichen Schlüssen. Es lasse sich nicht ausschliessen, dass es ein Unfall gewesen sei, sagte die Richterin. Das Laufgitter, in welchem der Bub lag, sei übermässig bestückt gewesen mit Kissen und Spielzeugen. «Wir werden wohl nie erfahren, was genau passiert ist.»
65'000 Franken für den Vater
Der freigesprochene Vater erhält vom Gericht eine Genugtuung von 65'000 Franken zugesprochen, für das, was er ertragen musste: Die Untersuchungshaft, die Abhöraktion, verdeckte Ermittlungen, ein zehnjähriges Verfahren und die Vorverurteilung in den Medien. Zudem haftet der Staat für den Lohnausfall des Mannes und wird ihm diesen entschädigen müssen.
Der zuständige Staatsanwalt zeigte sich über das Urteil enttäuscht. Er werde es ziemlich sicher ans Obergericht weiterziehen, sagte er nach der Urteilsverkündung. Für ihn ist klar, dass es nur der Vater gewesen sein kann. Er habe dem verstorbenen Buben von Hand die Atemwege zugehalten.
Unglaubwürdige Mutter?
Was ist mit dem schwer verletzten Mädchen? Wer hat es so geschüttelt, dass es Blutungen erlitt und notoperiert werden musste? Es kämen nur der Vater oder die Mutter als Täter infrage, hält das Gericht fest. Aber auch hier könne man die Tat nicht nachweisen und entscheide im Zweifel für den Angeklagten.
Für das Gericht gibt es «allgemeine Zweifel» an der Glaubwürdigkeit der Mutter, diese sei psychisch auffällig. Die Ermittlungen gegen die Mutter des verstorbenen Babys waren allerdings vor Jahren eingestellt worden.
Verdeckte Ermittler, aber kaum Fakten
Mutter und Vater des verstorbenen Babys hatten bei den Einvernahmen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Daraufhin wurden die Privaträume der Familie verwanzt und auch Polizistinnen und Polizisten in deren Privatleben eingeschleust.
Die Verteidigerin hatte während des Gerichtsprozesses die verdeckten Ermittlungen scharf kritisiert. Die Behörden hätten damit versucht, das «Recht zu schweigen» der Verdächtigen zu umgehen.
Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein sieht das nicht so. Die verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler seien insgesamt nicht zu weit gegangen, hiess es an der Urteilsverkündigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.