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Prozess in Moutier Familienclan vor Gericht: Freisprüche in schweren Anklagepunkten

  • Im Fall von mehreren mutmasslich unterdrückten Frauen im Berner Jura hat das erstinstanzliche Gericht in Moutier sein Urteil gefällt.
  • Demnach wurden die fünf angeklagten Männer aus dem Balkan von den schweren Anklagepunkten Menschenhandel, Zwangsheirat, Körperverletzung, Nötigung und Vergewaltigung freigesprochen.
  • Verurteilungen gibt es wegen Übertretungen gegen das Ausländergesetz und in einem Fall Sex mit Minderjährigen.
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Aus dem Archiv: Prozess in Moutier
Aus Schweiz aktuell vom 07.11.2022.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 30 Sekunden.

Eine ganze Woche dauerte der Prozess gegen einen Mann aus dem Kosovo und dessen vier Söhne. Sie sollen vier Frauen in die Schweiz gelockt haben – mit der Aussicht auf ein gutes Leben. Doch hier habe die Frauen eine Hölle erwartet.

Unter der Fuchtel des Vaters hätten die Söhne ihre Frauen zu Sex gezwungen, sie überwacht und eingesperrt, sie auch geschlagen. All das stand in der Anklageschrift des Staatsanwaltes. Sie liest sich wie ein Bericht über eine Sklaventreiber-Familie.

Keine Ausweisung verhängt

Nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten», liess das fünfköpfige Regionalgericht in Moutier die schwersten Vorwürfe fallen. Der Vater wurde wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen verurteilt. Er habe mitgeholfen, die Frauen illegal hierher zu bringen.

Auch die Söhne gehen weitgehend straffrei aus. Einer wird wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen zu bedingte Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Seine künftige Frau wurde bereits mit 15 Jahren in die Schweiz gebracht, für eine Heirat. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es damals zu sexuellen Kontakten kam.

Einer der Söhne erhielt eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 50 Franken auf Bewährung, wegen Beleidigung und Drohung. Ausweisungen aus der Schweiz sind keine ausgesprochen worden. Die zwei weiteren Söhne wurden freigesprochen.

Mangel an Beweisen

Man brauche solide Beweise, um Menschen hinter Gitter zu bringen, sagte Gerichtspräsident Josselin Richard bei der Bekanntgabe des Urteils. Er glaube den Frauen grundsätzlich, dass in den Familien vieles passiert sei. Aber die Fakten reichten nicht für eine Verurteilung aus.

Bei den Frauen seien die Vorwürfe gegen ihre Männer mit der Zeit immer schärfer ausgefallen. Zudem hätten sie sich manchmal widersprüchlich oder gar unglaubwürdig geäussert. Wären die Frauen als Opfer von Menschenhandel anerkannt worden, hätten sie von einer Aufenthaltsbewilligung profitiert, kam der Richter zum Schluss.

Gescheiterte Integration

Richter Richard ging aber auch mit den Männern hart ins Gericht. Sie hätten ein völlig veraltetes, engstirniges Frauenbild. Die Männer stünden alle unter dem Einfluss der Traditionen ihres Heimatlandes. Die Familie soll nach dem mittelalterlichen albanischen Gewohnheitsrecht des Kanun leben.

Die Frauen hatten in der Folge wenig Rechte und Bewegungsfreiheit. Sie waren Mütter und Hausfrauen ohne Mitsprache, ohne Möglichkeit für eine Ausbildung, ohne Sprachkenntnisse. Ihre Männer waren – und sind immer noch – von Invalidenversicherung und Sozialhilfe abhängig, die Integration fand nicht statt.

Der Patriarch soll die Heirat seiner Söhne arrangiert haben, indem er minderjährige Mädchen aus dem Balkan einfliegen liess. Einmal verheiratet, wurden die Frauen laut Anklage unter sklavenartigen Bedingungen gehalten. Die Taten sollen sich rund 15 Jahre lang in Dörfern im Berner Jura ereignet haben.

Offen, ob Urteil weitergezogen wird

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Das Urteil kann an die nächst höhere Instanz weitergezogen werden. Ob dies geschieht, ist noch offen, wie der Rechtsvertreter der Frauen, Dominic Nellen sagt.

Nellen bezeichnete das Urteil als «desaströs». Es sende die Botschaft aus, dass die Schweiz die Existenz von Parallelgesellschaften quasi akzeptiere und dies für die Betroffenen keine Konsequenzen habe.

Regionaljournal BE/FR/VS, 24.11.2022, 12:03 Uhr;

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