- Eine Oberärztin und ein leitender Arzt der Psychiatrischen Dienste Aargau sind nicht schuld am Tod eines Patienten.
- Das Bezirksgericht Brugg hat die beiden Angeklagten freigesprochen.
- Ein autistischer Patient hatte sich in der Klinik Königsfelden mehrfach auf den Kopf fallen lassen, später starb er im Spital.
- Die Anklage hatte sechs Jahre Gefängnis für die Ärztin und eine bedingte Gefängnisstrafe für den Arzt gefordert, die Verteidigung Freisprüche.
Nach drei Tagen Verhandlung hat das Bezirksgericht Brugg sein Urteil verkündet. Angeklagt waren eine Oberärztin der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) und ihr Chef, der leitende Arzt. Die Ärztin sei schuldig wegen eventualvorsätzlicher Tötung, der Arzt wegen fahrlässiger Tötung, beide durch Unterlassen.
Nach Stürzen auf Kopf gestorben
Der Fall dreht sich um den Tod eines jungen Mannes. Der 18-Jährige war im Dezember 2020 freiwillig in die Klinik Königsfelden eingetreten. Dies wegen Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit seiner Autismus-Diagnose. Rund zwei Wochen später wurde wegen Zwangsstörungen und der Gefahr von Selbstverletzung eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung angeordnet.
Wegen aggressiven Verhaltens kam der 18-Jährige in ein Isolationszimmer. Dort verschlechterte sich sein Zustand. Nach wochenlanger Isolation fing er an, sich nach hinten auf den Boden fallen zu lassen – teils im Minutentakt. Er verletzte sich so schwer, dass er später im Spital starb.
Gericht entkräftet Vorwürfe
Sie fühle mit den Angehörigen, sagte die Gerichtspräsidentin zu Beginn der Urteilsverkündung. Es sei verständlich, dass sie die Aufarbeitung des Todes des jungen Mannes wünschten. Das Gericht könne aber nur Vorwürfe beurteilen, die in der Anklageschrift aufgeführt seien. Nicht dazu gehöre etwa die Dauer der Unterbringung in der Isolation.
Vorwürfe wegen zu wenig Medikamenten für den Patienten, fehlender Eins-zu-Eins-Betreuung oder der nicht erfolgten Verlegung in ein Weichzimmer («Gummizelle») entkräftete das Gericht. Es gebe keine Angaben, wie viele Medikamente der junge Mann zur Ruhigstellung tatsächlich eingenommen habe. Eine sehr enge Betreuung sei nicht möglich gewesen – aufgrund der Pandemie habe Personalmangel geherrscht. Und das einzige Weichzimmer der Klinik sei ständig belegt gewesen.
«Unbehagen bleibt»
Das Gericht sah keine strafrechtliche Verantwortung der beiden Angeklagten. Es bleibe aber ein Unbehagen, so die Gerichtspräsidentin. Man sei den Bedürfnissen des jungen Mannes nicht gerecht geworden. Dies mache auch das Gericht sehr betroffen.
Das Urteil kann ans Aargauer Obergericht weitergezogen werden. Bereits im Gerichtssaal hat der Anwalt der Angehörigen Berufung angemeldet.