- Der Ständerat diskutiert diese Woche über bessere Möglichkeiten zur Qualitätskontrolle in der Medizin.
- Nach Ansicht der zuständigen Kommission soll diese Aufgabe offenbar einer privaten Organisation übertragen werden, deren Vorschläge zur Qualitätssicherung eher auf Freiwilligkeit beruhen.
- Der Nationalrat seinerseits tendiert eher zu einer eidgenössischen Kommission, deren Vorschläge verbindlich sind und auch Sanktionen nach sich ziehen können.
Wer wacht künftig über die Qualität in der Medizin? Wie kann sie gefördert werden, etwa in Spitälern oder bei Ärztinnen und Ärzten? Der Nationalrat möchte dafür eine eidgenössische Kommission mit entsprechenden Befugnissen.
Knackpunkt Sanktionen
Heute und morgen Freitag stellt sich nun die zuständige Kommission des Ständerats diesen Fragen. Und da kommen neue Ideen auf. Ein Knackpunkt: Sanktionen – ja oder nein?
Wie gut also ist eine Behandlung im Spital oder in der Arztpraxis? Wenn es nach dem Bundesrat und den Kantonen geht, muss endlich etwas gehen, um die Qualität in der Medizin zu fördern und zu sichern.
«Teilweise schlecht koordiniert»
Michael Jordi, Zentralsekretär der Konferenz der Gesundheitsdirektionen erklärt: «Wir haben heute zwar Qualitätsbemühungen in allen Bereichen, aber sie sind schlecht koordiniert.» Es gebe nach wie vor Leistungsbereiche, in denen eine stärkere Qualitätssicherung nötig sei.
Doch wie diese aussehen könnte, da gehen die Meinungen auseinander: Eine eidgenössische Kommission, wie sie der Nationalrat vorschlägt oder eine neue Idee, wie sie die Kommission des Ständerates neu zur Diskussion stellt?
Die letzten 20 Jahre haben eigentlich ganz klar gezeigt, dass Qualitätsmassnahmen, die freiwillig sind, vor allem von den Ärzten nicht umgesetzt werden.
Die Empfehlungen einer eidgenössischen Kommission wären verbindlicher, sind sowohl die Stiftung SPO Patientenschutz und der Krankenkassenverband Santésuisse überzeugt. Dessen Direktorin Verena Nold betont: «In dieser Kommission können Gesundheitsexperten Qualitätsmassnahmen vorschlagen, die dann der Bundesrat verbindlich erklären kann.»
Was der Ständerat nun vorschlage, sei eigentlich eine private Organisation, die auf Freiwilligkeit beruhe. Doch die letzten 20 Jahre hätten klar klar gezeigt, dass freiwillige Qualitätsmassnahmen von den Ärzten nicht umgesetzt würden.
Spitäler gegen Sanktionen
Die Ärztevereinigung FMH äussert sich vorerst nicht dazu. Der Spitaldachverband H+ möchte bei den freiwilligen Massnahmen bleiben. Direktorin Anne Bütikofer will den Spitälern die Wahl der künftigen Qualitäts-Massnahmen lassen: «Wir setzen auf eine Lernkultur der Leistungserbringer und nicht auf Strafen. Wir lehnen deshalb Straf- und Sanktionsmöglichkeiten ab.»
Damit stehen die Spitäler aber alleine. Kantone, beide Krankenkassenverbände und der Patientenschutz setzen sich für verbindliche Vorgaben und somit auch für Sanktionen ein und wollen den Druck so erhöhen.