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Rahmenabkommen mit der EU Der Aussenminister beisst auf Granit

Cassis bringt Änderungen bei den flankierenden Massnahmen ins Spiel. Das kommt für die Gewerkschaften nicht infrage.

Die Gewerkschaften sprechen von einem «groben Foul» des Aussenministers: Bisher habe man dem Bundesrat vertraut, dass er die flankierenden Massnahmen als rote Linie betrachte und nicht darüber verhandle, hält der Präsident des Gewerkschafts-Dachverbandes Travail.Suisse, SP-Nationalrat Adrian Wüthrich, fest. «Cassis hat dieses Vertrauen zerstört.»

Die Gewerkschaften machen unmissverständlich klar, dass an den bestehenden flankierenden Massnahmen nichts geändert werden darf. Insbesondere die Regel, dass jeder Einsatz von entsandten Arbeiterinnen und Arbeitern aus dem EU-Raum acht Tage vorher angemeldet werden muss, sei sakrosankt, betont die Präsidentin der grössten Schweizer Gewerkschaft Unia, Vania Alleva.

Ohne Acht-Tage-Frist kaum Kontrollen möglich

Dies deshalb, weil diese Regel ein zentrales Instrument sei zur Kontrolle der ausländischen Betriebe, die nur für kurze Arbeiten in die Schweiz kämen. Ohne diese Frist seien keine wirksamen Lohnkontrollen in der Schweiz mehr möglich, erklärt auch Hans Maissen, Vizepräsident der Gewerkschaft syna. Tatsächlich kämen über die Hälfte der europäischen Betriebe, die in der Schweiz Arbeiten ausführten, nur für wenige Tage.

Der Bundesrat muss erklären, wie man das bestehende Schutzniveau weiter halten kann.
Autor: Valentin Vogt Präsident des Arbeitgeberverbands

In der Frage dieser Acht-Tage-Frist sind sich Arbeitnehmer und -geber für einmal einig. So macht auch der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, klar, dass sein Verband zu den Bilateralen Verträgen mit den Massnahmen gegen Lohndumping stehe. «Es ist auch für das Volk wichtig, dass es die flankierenden Massnahmen gibt.»

Auch müsse das heutige Schutzniveau auf jeden Fall beibehalten werden, sagt Vogt. Falls er von den bestehenden Massnahmen abweichen wolle, müsse «der Bundesrat erklären, wie man dieses Schutzniveau weiter halten kann».

Linkes Nein zum Rahmenabkommen?

Für die Gewerkschaften ist klar, dass man ein Rahmenabkommen mit der EU bekämpfen wird, falls an den flankierenden Massnahmen etwas geändert wird. «Wenn der Lohn- und Arbeitsschutz in der Schweiz angetastet wird, können wir einem Rahmenabkommen nicht zustimmen», macht Wüthrich von Travail.Suisse deutlich. Nach der SVP droht also auch die Linke klar mit einem Nein zu einem Rahmenabkommen mit der EU.

Wenn der Lohnschutz angetastet wird, können wir einem Rahmenabkommen nicht zustimmen.
Autor: Adrian Wüthrich Gewerkschaft Travail.Suisse

Das sei tatsächliche eine schwierige Ausgangslage, findet Aussenpolitiker Damien Müller. Er ist Ständerat der FDP und Parteikollege von Bundesrat Ignazio Cassis, der ein Entgegenkommen bei den flankierenden Massnahmen gegenüber der EU ins Spiel gebracht hatte. Wenn schon jetzt die Kritik derart gross sei, werde es sehr schwierig, ein solches Paket bei der Bevölkerung durchzubringen.

Sicher scheint: Aussenminister Cassis und der gesamte Bundesrat haben einen schweren Weg vor sich.

Flankierende vs. EU-Entsenderichtlinie

Box aufklappen Box zuklappen

Die Präsidentin der Aussenpolitischen Kommission, Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP), hat die EU-Lösung ins Spiel gebracht, mit denen Brüssel ebenfalls Lohndumping unter den EU-Ländern bekämpft. Anstatt flankierende Massnahmen solle die Schweiz diese sogenannte Entsenderichtlinie prüfen, die derzeit von der EU überarbeitet wird. Dies, falls der gleiche Schutz gewährleistet werden könne, so Schneider-Schneiter.

Dazu sagt der EU-Korrespondent von SRF, Oliver Washington: «Das Ziel Brüssels ist ähnlich wie jenes der Schweiz: Die Löhne im Gastland sollen geschützt werden.» Was in der Entsenderichtlinie allerdings fehle, sei die Acht-Tage-Regel, die es den Behörden überhaupt erst ermöglicht, kurzzeitig tätige ausländische Unternehmen tatsächlich zu kontrollieren. Hören Sie hier das Interview mit Oliver Washington in Brüssel aus dem «RendezVous».

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