- Das Solothurner Obergericht verurteilt zwei Männer unter anderem wegen Mord am ehemaligen Gemeindepräsidenten des Solothurner Dorfes Metzerlen zu Haftstrafen von 18,5 bzw. 19 Jahren.
- Die beiden Männer gehören laut Gericht zur internationalen Verbrecherbande Pink Panther, die unter anderem für Überfälle auf Juweliere berüchtigt ist.
- Für das Gericht ist es erwiesen, dass die Verurteilten 2010 den damaligen Gemeindepräsidenten von Metzerlen in seinem Haus überfallen und so brutal traktiert haben, dass er später gestorben ist.
Seit über zwölf Jahren sorgt der brutale Überfall auf Ivo Borer, den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Metzerlen (SO), für Schlagzeilen. Im März 2010 wurde Borer in seinem Haus überfallen, die Täter vermuteten grössere Mengen Bargeld bei ihm, was sich allerdings als falsch herausstellte.
Vier Monate nach dem brutalen Überfall starb Borer im Spital. Ob sein Tod eine direkte Folge des Überfalls war, war nur eine der kniffligen Fragen, die das Solothurner Obergericht zu beantworten hatte.
Schwierige Beweisführung für Anklage
Das Gericht musste unter anderem klären, ob den beiden Beschuldigten, einem 43-jährigen Holländer und einem 45-jährigen Serben, die Anwesenheit am Tatort nachgewiesen werden kann. Da kein Geständnis vorliegt, musste sich das Gericht auf andere Punkte abstützen.
Die Staatsanwaltschaft legte als Beweise DNA-Spuren vor, die an einem Halstuch und einem Kabelbinder im Haus des Opfers gefunden worden waren. Eine wichtige Rolle spielte auch die Aussage eines Kronzeugen, der die beiden Täter direkt belastete. Selber ist er allerdings kein unbeschriebenes Blatt, was die Verteidiger der beiden Täter auszunutzen versuchten.
Verteidiger streuen Zweifel
Die Verteidiger verlangten vor Obergericht erneut Freisprüche. Sie bestritten, dass ihre Mandanten überhaupt am Tatort anwesend waren. Der Schal, an dem DNA des einen Täters gefunden worden war, sei seinem Mandanten in einem Nachtclub gestohlen worden, argumentierte der eine Verteidiger.
Der andere Verteidiger betonte, von seinem Mandanten seien gar keine DNA-Spuren gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft verlasse sich hier einzig auf die Aussage eines zweifelhaften Zeugen.
Beide Verteidiger stellten zudem vor dem Obergericht erneut infrage, dass das Opfer an den Folgen des Überfalls gestorben war. Sie verwiesen auf mögliche falsche Behandlungen im Spital und auf die Todesursache Lungenentzündung. Man könne ihren Mandanten keinen Tötungsvorsatz nachweisen.
Das Solothurner Obergericht liess sich von den Argumenten der Verteidiger allerdings nicht beeindrucken. In der Urteilsbegründung am Donnerstagnachmittag führte der Gerichtspräsident aus, die Tat sei grausam, brutal und kaltblütig gewesen. Man könne sie deshalb als Mord qualifizieren, auch wenn die Tötung nicht beabsichtigt gewesen sein sollte.
Dass das Opfer schliesslich an einer Lungenentzündung gestorben ist, spielt laut Gericht keine Rolle. Der ehemalige Gemeindepräsident sei mit schwersten Kopfverletzungen ins Spital gekommen, es sei klar, dass dadurch der Tod herbeigeführt worden sei. Zudem sprächen die Indizien dafür, dass beide Täter auf das Opfer eingeschlagen hätten.
Die Schuld beider Männer ergebe sich auch aus den Aussagen des Kronzeugen. Dieser sei durchaus glaubwürdig, befand das Obergericht. Er sei ein Insider und die Ermittlungen hätten seine Aussagen bestätigt.
Das Gericht bestätigte damit die Urteile der ersten Instanz und verurteilte die beiden Männer wegen Mordes und versuchtem bandenmässigen Raub zu langen Haftstrafen.