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Solothurner Obergericht bestätigt Schuldsprüche wegen Mord gegen Pink-Panther-Mitglieder
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 29.09.2022. Bild: SRF
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Raubmord von Metzerlen SO Pink-Panther-Mitglieder erneut wegen Mord verurteilt

Das Solothurner Obergericht bestätigt Schuldsprüche wegen Mord gegen zwei Mitglieder der Verbrecherbande Pink Panther.

  • Das Solothurner Obergericht verurteilt zwei Männer unter anderem wegen Mord am ehemaligen Gemeindepräsidenten des Solothurner Dorfes Metzerlen zu Haftstrafen von 18,5 bzw. 19 Jahren.
  • Die beiden Männer gehören laut Gericht zur internationalen Verbrecherbande Pink Panther, die unter anderem für Überfälle auf Juweliere berüchtigt ist.
  • Für das Gericht ist es erwiesen, dass die Verurteilten 2010 den damaligen Gemeindepräsidenten von Metzerlen in seinem Haus überfallen und so brutal traktiert haben, dass er später gestorben ist.
  • Seit über zwölf Jahren sorgt der brutale Überfall auf Ivo Borer, den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Metzerlen (SO), für Schlagzeilen. Im März 2010 wurde Borer in seinem Haus überfallen, die Täter vermuteten grössere Mengen Bargeld bei ihm, was sich allerdings als falsch herausstellte.

    Vier Monate nach dem brutalen Überfall starb Borer im Spital. Ob sein Tod eine direkte Folge des Überfalls war, war nur eine der kniffligen Fragen, die das Solothurner Obergericht zu beantworten hatte.

Schwierige Beweisführung für Anklage

Das Gericht musste unter anderem klären, ob den beiden Beschuldigten, einem 43-jährigen Holländer und einem 45-jährigen Serben, die Anwesenheit am Tatort nachgewiesen werden kann. Da kein Geständnis vorliegt, musste sich das Gericht auf andere Punkte abstützen.

Prozess aus Sicherheitsgründen an geheimem Ort

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In den vergangenen Jahren gab es mehrere Prozesse gegen Mitglieder der Pink Panther Verbrecherbande. So etwa in Zürich, wo zwei Pink Panther wegen Rammbock-Überfällen auf Juweliere zu Haftstrafen verurteilt wurden. Oder auch diesen Sommer in Köln, wo ein Mann wegen Überfällen auf Juweliere und einen Geldtransporter vor Gericht stand.

Offenbar befürchtet die Solothurner Justiz, dass die Bande versuchen könnte, ihre inhaftierten Kollegen zu befreien. Ähnliches geschah 2013, als zwei Pink Panther aus einem Waadtländer Gefängnis befreit wurden.

Aufgrund dieser Sicherheitsbedenken findet auch der Prozess am Obergericht an einem geheimen Ort statt. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, Medienschaffende können ihn über einen Livestream verfolgen. Bereits die Verhandlung der ersten Instanz wurde in dieser Form durchgeführt.

Die Staatsanwaltschaft legte als Beweise DNA-Spuren vor, die an einem Halstuch und einem Kabelbinder im Haus des Opfers gefunden worden waren. Eine wichtige Rolle spielte auch die Aussage eines Kronzeugen, der die beiden Täter direkt belastete. Selber ist er allerdings kein unbeschriebenes Blatt, was die Verteidiger der beiden Täter auszunutzen versuchten.

Verteidiger streuen Zweifel

Die Verteidiger verlangten vor Obergericht erneut Freisprüche. Sie bestritten, dass ihre Mandanten überhaupt am Tatort anwesend waren. Der Schal, an dem DNA des einen Täters gefunden worden war, sei seinem Mandanten in einem Nachtclub gestohlen worden, argumentierte der eine Verteidiger.

Der andere Verteidiger betonte, von seinem Mandanten seien gar keine DNA-Spuren gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft verlasse sich hier einzig auf die Aussage eines zweifelhaften Zeugen.

Eklat vor Gericht in erster Instanz

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Der Prozess im Mordfall Metzerlen musste in erster Instanz, vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein, im Dezember 2020 zunächst unerwartet abgebrochen werden. Der Anwalt des einen Angeklagten, Thomas Fingerhuth, verliess damals den Gerichtssaal. Er protestierte damit gegen die Haftbedingungen seines Mandanten. Der Prozess musste in der Folge noch einmal neu angesetzt werden.

Die Amtsgerichtspräsidentin verurteilte den Anwalt zu einer Busse von 700 Franken, weil er den Gerichtssaal unerlaubt verlassen hatte. Dagegen wehrte sich Fingerhuth bis vor Bundesgericht, verlor dort aber und musste zusätzlich zur Busse auch noch Gerichtskosten von 2000 Franken bezahlen.

Beide Verteidiger stellten zudem vor dem Obergericht erneut infrage, dass das Opfer an den Folgen des Überfalls gestorben war. Sie verwiesen auf mögliche falsche Behandlungen im Spital und auf die Todesursache Lungenentzündung. Man könne ihren Mandanten keinen Tötungsvorsatz nachweisen.

Die berüchtigten Pink Panther

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Die Pink Panther sind eine kriminelle Organisation, die je nach Schätzung 100-200 Mitglieder zählt. Der Bande werden Raub- und Diebstahldelikte im Umfang von mehreren Hundert Millionen Franken angerechnet, wie eine Dokumentation der ARD im Jahr 2013 zeigte. Die kriminelle Organisation funktioniert gemäss Ermittlern als eine Art soziales Netzwerk und ist weniger straff geführt als zum Beispiel die Mafia. Dem Netzwerk sollen vor allem Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien angehören.

Bekannt sind die Pink Panther für ihr zum Teil sehr brutales und äusserst gut organisiertes Vorgehen. Zu den bevorzugten Zielen zählen Juweliergeschäfte, die in kürzester Zeit mit schwerer Bewaffnung ausgeraubt werden. In den vergangenen Jahren gab es mehrere Prozesse gegen einzelne mutmassliche Bandenmitglieder.

Das Solothurner Obergericht liess sich von den Argumenten der Verteidiger allerdings nicht beeindrucken. In der Urteilsbegründung am Donnerstagnachmittag führte der Gerichtspräsident aus, die Tat sei grausam, brutal und kaltblütig gewesen. Man könne sie deshalb als Mord qualifizieren, auch wenn die Tötung nicht beabsichtigt gewesen sein sollte.

Dass das Opfer schliesslich an einer Lungenentzündung gestorben ist, spielt laut Gericht keine Rolle. Der ehemalige Gemeindepräsident sei mit schwersten Kopfverletzungen ins Spital gekommen, es sei klar, dass dadurch der Tod herbeigeführt worden sei. Zudem sprächen die Indizien dafür, dass beide Täter auf das Opfer eingeschlagen hätten.

Die Schuld beider Männer ergebe sich auch aus den Aussagen des Kronzeugen. Dieser sei durchaus glaubwürdig, befand das Obergericht. Er sei ein Insider und die Ermittlungen hätten seine Aussagen bestätigt.

Das Gericht bestätigte damit die Urteile der ersten Instanz und verurteilte die beiden Männer wegen Mordes und versuchtem bandenmässigen Raub zu langen Haftstrafen.

Urteil bestätigt, Fall aber wohl noch nicht zu Ende

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Trotz des jüngsten Obergerichtsurteils dürfte der Fall auch zwölf Jahre nach der Tat noch nicht abgeschlossen sein. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass die verurteilten Täter den Fall ans Bundesgericht weiterzziehen werden.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 29.09.2022, 17:30 Uhr ; 

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