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Raubmord von Metzerlen (SO) Prozess gegen mutmassliche «Pink Panther»-Mitglieder geht weiter

  • Vor elf Jahren ereignete sich in Metzerlen (SO) ein tödlicher Raubüberfall. Damals starb der damalige Gemeindepräsident des kleines Dorfes.
  • Am Montag geht der Prozess gegen die zwei Hauptbeschuldigten weiter. Im Dezember war die Verhandlung zunächst abgebrochen worden.
  • Der Prozess findet an einem geheimen Ort unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt. Die Angeklagten sollen Mitglieder der internationalen Räuberbande «Pink Panthers» sein.

Der Raubüberfall ereignete sich am 14. März 2010. Dabei wurde der 71-jährige Gemeindepräsident von Metzerlen in seinem Haus schwer verletzt. Die Angeklagten sollen ihn mit Kabelbindern gefesselt und mit einem kantig-stumpfen Gegenstand mindestens acht Mal wuchtig auf den Kopf geschlagen haben. Der Lokalpolitiker starb vier Monate nach der Tat im Spital.

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, erhofften sich die beiden Hauptangeklagten im Haus in Metzerlen Bargeld in Millionenhöhe zu erbeuten. Sie durchsuchten die ganze Liegenschaft – und stahlen schliesslich einen Haustür- und einen Autoschlüssel. Mehr fanden sie nicht.

Bei den Angeklagten handelt es sich um einen Holländer mit serbischen Wurzeln und um einen Serben. Ihnen werden Verbindungen zu den «Pink Panthers» nachgesagt, ein international tätigtes Netzwerk aus Juwelenräubern, das seinen Ursprung im Balkan haben soll.

Die Rosaroten Panther

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Die «Pink Panthers» sind eine kriminelle Organisation, die je nach Schätzung 100-200 Mitglieder zählt. Ihr werden Raub- und Diebstahldelikte im Umfang von mehreren Hundert Millionen Franken angerechnet, wie eine Dokumentation der ARD im Jahr 2013 zeigte.

Die kriminelle Organisation funktioniert gemäss Ermittlern als soziales Netzwerk und ist weniger straff geführt als zum Beispiel die Mafia. Dem Netzwerk sollen vor allem Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien angehören.

Bekannt sind die Pink Panthers für ihr zum Teil sehr brutales Vorgehen. In den vergangenen Jahren gab es mehrere Prozesse gegen einzelne mutmassliche Bandenmitglieder.

Im vergangenen Dezember war die Verhandlung abgebrochen worden, nachdem der Verteidiger eines Beschuldigten den Saal unter Protest verlassen hatte. Er sagte damals, ihm sei keine andere Wahl geblieben, als zu gehen.

Sein Klient sei «wie ein Tier» behandelt worden. Er sei in einem sogenannten Bunker ohne Tageslicht untergebracht gewesen, obwohl er sich anständig benommen habe. Der Anwalt sagte, er habe das Gericht informiert, dass sein Klient in seinem schlechten Zustand nicht in der Lage gewesen sei, am Prozess teilzunehmen. Doch sein Antrag, die Haftbedingungen zu ändern, sei vom Gericht abgewiesen worden.

Das Gericht tagt an einem geheimen Ort. Es gehe um die Sicherheit aller am Prozess Beteiligten, hiess es. Die Öffentlichkeit ist von der Verhandlung ausgeschlossen. Journalistinnen und Journalisten können den Prozess, der bis Freitag dauern soll, jedoch via Videoübertragung mitverfolgen. Das Urteil wird am 14. Juni erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 31.05.21, 06.32 Uhr ; 

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