Rechenpanne beim Bund - Bund bestätigt fehlerhafte Angaben im «Abstimmungsbüchlein»
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bestätigt gegenüber SRF erstmals, dass die Zahlen im «Abstimmungsbüchlein» zur AHV-Reform auf fehlerhaften Berechnungsformeln basierten.
Bis heute Abend können Beschwerden gegen die Abstimmung über die AHV-Reform 21 eingereicht werden, die vom Schweizer
Stimmvolk am 25. September 2022 sehr knapp angenommen worden
ist. Aus den Reihen der Grünen und des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds sind solche Beschwerden angekündigt worden. Dies, nachdem das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag hat bekannt geben müssen, dass es seit April 2019 bei seinen Berechnungen der künftigen AHV-Ausgaben zwei Formeln verwendet, die fehlerhaft sind. Das führt dazu, dass die Ausgaben der AHV tendenziell überschätzt werden.
Die grosse Frage ist: Sind die Zahlen im «Abstimmungsbüchlein» des Bundesrates, das im Sommer 2022 an die Schweizer Haushalte verschickt worden ist, tatsächlich bereits mit den fehlerhaften Formeln berechnet worden? Nur dann hätten Beschwerden eine Chance, gutgeheissen zu werden.
SP Frauen reichen Beschwerde ein
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Die SP-Frauen legen Beschwerde gegen die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre ein. Bei der denkbar knappen Abstimmung seien die Frauen mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht worden, schreiben sie.
Das legten die Berechnungsfehler zu den Finanzprognosen der AHV nahe, heisst es in einer Mitteilung der SP Frauen Schweiz. Die finanzielle Lage der AHV werde für die kommenden Jahre neu um bis zu 14 Milliarden Franken besser prognostiziert als bisher angenommen.
Die Grünen hatten bereits am Mittwoch eine Beschwerde angekündigt, die sie bis zu diesem Freitag ebenfalls einreichen wollten.
An der Medienkonferenz des BSV vom Dienstag hat der zuständige stellvertretende Direktor Bruno Parnisari diese Frage nicht klar beantwortet und einzig festgehalten: «Die Formeln waren eventuell schon falsch.» Auf entsprechende Nachfrage hat Parnisari gesagt, er müsste noch kontrollieren, ob die fehlerhaften Formeln damals bereits im Berechnungsprogramm enthalten gewesen seien.
BSV schafft Klarheit
Nun schafft das BSV in dieser alles entscheidenden Frage gegenüber SRF Klarheit. In Bezug auf die Botschaft ans Parlament zur Reform AHV 21, die der Bundesrat am 28. August 2019 verabschiedet hat, schreibt das Bundesamt: «Für die Botschaft zur AHV 21 hatten wir schon die fehlerhaften Berechnungsformeln in unserem AHV-Programm.»
Auch die Zahl im «Abstimmungsbüchlein» vom Sommer 2022 für die Stimmbevölkerung, die von einem Finanzierungsbedarf für die AHV von 18.5 Milliarden Franken bis ins Jahr 2032 gesprochen hat, sei mit den fehlerhaften Formeln berechnet worden, hält das BSV fest. Um anzufügen, dass man aus heutiger Sicht noch nicht präzis wisse, ab wann genau die Formeln fehlerhaft gewesen seien. Das Bundesamt kann auch noch nicht beantworten, um welchen Betrag die Ausgaben der AHV im «Abstimmungsbüchlein» überschätzt worden sind.
Eines steht fest: Die angekündigten Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung haben mit diesen neuen Informationen wesentliche Elemente für ihre Begründung erhalten.
Ausführliche Stellungnahme des BSV
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Für die Botschaft zur AHV 21 hatten wir schon die fehlerhaften Berechnungsformeln in unserem AHV Programm. Ab wann sie fehlerhaft sind, wissen wir nicht. Sicher ist, dass sie heute fehlerhaft sind, weil sie langfristig zu unplausiblen Werten für die Ausgaben der AHV führen.
Im Abstimmungsbüchlein wird von einem Finanzierungsbedarf von 18.5 Milliarden Franken bis 2032 gesprochen (Seite 25). Diese Zahl basiert auf Tabelle 6 im Hintergrunddokument (Seite 4), welche wiederum auf dem Finanzhaushalt auf Seite 8 im selben Dokument basiert. Dieser Finanzhaushalt wurde am 25.05.2022 mit Stand Abrechnung 2021 erstellt (auch mit diesen fehlerhaften Berechnungsformeln).
Nachberechnungen mithilfe der beiden alternativen Rechnungsmodelle können wir nicht machen, da die Modelle provisorisch sind und erst noch validiert und gefestigt werden müssen. Darüber hinaus müsste man die damaligen Annahmen verwenden. Ein solches Vorhaben ist derzeit nicht möglich.
Ob vergangene Abstimmungen von den heute fehlerhaften Formeln betroffen sind, ist Gegenstand der Administrativuntersuchung und allenfalls juristischer Abklärungen.
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