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Fehlberechnung bei der AHV Baume-Schneider schliesst personelle Konsequenzen nicht aus

Die Bundesrätin zeigt sich irritiert über die Vorgänge in ihrem Bundesamt – und erwägt auch personelle Konsequenzen.

Mitte Mai ist im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erstmals der Verdacht aufgetaucht, dass bei der Berechnung der AHV-Ausgaben etwas nicht stimmen kann.

Departementchefin Elisabeth Baume-Schneider wurde jedoch erst zwei Monate später vom BSV informiert, wie sie nun in einer Aufzeichnung der Sendung «Tagesgespräch» von Radio SRF am Rande des Filmfestivals in Locarno bestätigte.

Umgehend Untersuchung angeordnet

Die Sozialministerin hat sofort eine Administrativuntersuchung eingeleitet. Für sie sind die Falschberechnungen gravierend: «Es ist nicht korrekt. Deshalb muss man ein Mittel einsetzen, das die Fakten herausfinden wird.»

Die Bundesrätin macht keinen Hehl daraus, dass sie die Vorgänge in ihrem Bundesamt irritieren. Sie sei eine Politikerin, die mit dem Parlament und dem Volk in einer transparenten und verantwortlichen Beziehung sein wolle.

«Wenn ich nicht weiss, was passiert, oder wenn ich etwas aufbaue auf Fakten, die nicht der Realität entsprechen, bin ich nicht in einer ehrlichen Beziehung», betont sie.

Auch Disziplinarmassnahmen möglich

Die Administrativuntersuchung sei ein erster Schritt, sagt Baume-Schneider. Sie soll Ende Jahr vorliegen. Sie werde ihre Verantwortung wahrnehmen und «alles machen, um zu klären, ob es noch eine Disziplinaruntersuchung braucht». Auch personelle Konsequenzen schliesst die Bundesrätin nicht aus.

Sie habe Verständnis dafür, dass jetzt Beschwerden gegen die Volksabstimmung über die AHV-Reform und das höhere Rentenalter für die Frauen eingereicht würden, erklärt Baume-Schneider. Das sei ein legitimes Mittel in der Demokratie.

AHV braucht nachhaltige Finanzierung

Weniger Offenheit zeigt sie für andere Forderungen aus der Politik. So verlangt etwa die FDP, die Arbeiten für die Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente seien zu stoppen.

«Eine nachhaltige Finanzierung der AHV ist notwendig», betont Baume-Schneider. Denn trotz der neuen Zahlen sehe bei der AHV jetzt nicht einfach alles rosig aus.

Und auch der Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, die 13. AHV-Rente bereits ein Jahr früher als geplant, also schon im Dezember 2025 erstmals auszubezahlen, erteilt sie eine Absage. «Das Volk hat für den 1. Januar 2026 abgestimmt. Ich glaube, es wird so bleiben.»

Echo der Zeit, 8.8.2024, 18:00 Uhr;stal

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