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Rechtsgutachten mit Folgen Ist der Weg ins Zunftleben für Frauen nun frei?

Zünfte könnten gerichtlich zur Aufnahme von Frauen gezwungen werden. Davon gehen Staatsrechtler der Uni Zürich aus.

Mit der Neukonstituierung der Zünfte am Anfang des 20. Jahrhunderts wurde es in Zürich zur bislang unumstösslichen Gegebenheit: Frauen sind von den Aktivitäten der Zünfte ausgeschlossen. Als weibliche Ergänzung des Zürcher Zunftwesens existiert zwar die Gesellschaft zu Fraumünster. Diese darf als Gast der Gesellschaft zur Constaffel am Sechseläutenumzug teilnehmen. Als Gegenleistung verzichtet die Frauenzunft aber bis heute auf das Gesuch, ins Zentralkomitee der Zürcher Zünfte aufgenommen zu werden.

Zünfter am Sechseläutenumzug in Zürich.
Legende: Vielleicht bald keine reine Männerdomäne mehr: Die Mitgliedschaft in einer Zürcher Zunft. Keystone

Der Brauch, wonach Frauen nicht Mitglied einer Zunft werden können, steht nun allerdings vor dem Umbruch. In Basel wird die Zunftordnung in Zukunft geschlechtsneutral formuliert und so angepasst, dass Zünfte Frauen schon bald nicht mehr als Mitglieder ablehnen können.

Gutachten: Ausschluss von Frauen ist «heikel»

In Basel wacht die Bürgergemeinde über die Zunftordnung. Bürgerrat und Strafrechts-Experte Lukas Faesch erklärte jüngst im Regionaljournal Basel: «Wir sind an die Verfassung gebunden und darin steht, dass wir die Gleichberechtigung nicht nur einhalten, sondern auch fördern». Deshalb sei die Zunftordnung, die sich nur auf Männer fokussiert, falsch formuliert und werde auf 2022 angepasst.

Es sprechen verschiedene Argumente dafür, dass das Geschlecht – bei den Funktionen, welche die Zünfte heute einnehmen – keine Rollen spielen kann.
Autor: Felix Uhlmann Staatsrechtler

Auslöser für den Meinungsumschwung in Basel ist ein Rechtsgutachten von der Universität Zürich, berichtet die «NZZ» am Mittwoch. Es kommt von den beiden Staatsrechtlern Martin Wilhelm und Felix Uhlmann. Ihr Fazit: Der Ausschluss von Frauen durch die Basler Zünfte ist heikel. Im Regionaljournal Zürich Schaffhausen sagt Uhlmann dazu: «Es sprechen verschiedene Argumente dafür, dass das Geschlecht – bei den Funktionen, welche die Zünfte heute einnehmen – keine Rollen spielen kann.»

Zürich ist nicht gleich Basel

Was bedeutet dieser Entscheid nun für die Stadt Zürich? Viele Fachleute stellten sich bis anhin auf den Standpunkt, dass die beiden Zunftwesen nicht zu vergleichen seien. In Zürich seien Zünfte Vereine und nicht wie in Basel öffentlich-rechtliche Körperschaften. Dies wirke sich auch auf die Aufnahmepflicht aus.

Das sind die Zürcher Zünfte

Generell vertritt Uhlmann aber die Ansicht, dass sich auch die Zünfte in Zürich die Geschlechterfrage stellen müssen. Uhlmann sagt nämlich, dass auch in Vereinen Personen nur dann ausgeschlossen werden können, wenn dies in Zusammenhang mit dem Vereinszweck geschehe. «Natürlich gibt es Vereine mit enger Zwecksetzung, wo das Geschlecht eine Rolle spielen kann. Aber bei Vereinen, die eine breite Zwecksetzung haben, gibt es eigentlich keine sachliche Rechtfertigung, warum man Frauen ausnimmt.» Umfassend sei die rechtliche Grundlage in Zürich noch nicht analysiert. Uhlmann glaubt aber, dass Frauen vor Gericht gute Chancen hätten, eine Aufnahme zu erwirken.

Das Schweigen der Zünfte

Victor Rosser vom Zentralkomitee der Zürcher Zünfte will sich gegenüber SRF zur Frauenfrage aktuell noch nicht äussern. Er sagt, die einzelnen Zünfte würden das Rechtsgutachten nun überprüfen und sich dann dazu äussern. In der «NZZ» äusserte sich Rosser hingegen konkreter und sagte, dass er eine Aufnahme von Frauen bei den Zürcher Zünften nicht ausschliessen wolle. «Wir können nicht davon ausgehen, dass die heutige Tradition weitere hundert Jahre Bestand hat.»

SRF 1, Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 17:30 Uhr ; 

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