Der neue Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach Amtsantritt seine Ankündigung wahr gemacht und ist bei Einreisen strenger. Unter anderem werden auch Asylsuchende an der Landesgrenze abgewiesen.
In Basel hat das härtere Regime bereits erste konkrete Folgen: Trams der grenzüberschreitenden Linie 8 brauchten bisher drei bis fünf Minuten für die Kontrollen der deutschen Behörden vor Weil am Rhein (D), doch neu dauert dies nun bis zu 12 Minuten. Deswegen stauen sich jetzt, seit dem letzten Wochenende, grüne Basler Trams vor dem Zollamt beim Rheinhafen, weil der Fahrplan dort zeitweise einen 7-Minuten-Takt vorsieht.
Das ist eine sehr unerfreuliche Situation.
Das hält nicht nur Passagiere auf dem Weg nach Weil auf, sondern bringt auch den Tramverkehr in Basel selber durcheinander. Laut Matthias Steiger, Sprecher der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) werden zwecks Zeitgewinn manche 8-er Trams so umgeleitet, dass sie nicht mehr via Bahnhof SBB fahren – die wohl wichtigste Tramhaltestelle der Stadt.
«Das sind natürlich Unannehmlichkeiten», sagt Steiger. «Das ist für uns und unsere Fahrgäste eine sehr unerfreuliche Situation.» Die BVB-Leitstelle habe deswegen viel zu tun mit Umdisponieren, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Die BVB führten zwar regelmässig Gespräche mit den Schweizer und den deutschen Behörden. Aber auf die Grenzkontrollen an sich habe sie «keinen Einfluss».
Unterstützung im Bundesrat
Keine Freude hat auch der baselstädtische Regierungspräsident Conradin Cramer. «Wir sind in unserem vernetzten Wirtschafts- und Lebensraum ‹Regio Basiliensis› angewiesen auf offene Grenzen.» Sie würden dies gegenüber den deutschen Partnern signalisieren. Er verweist auf den guten Draht nach Baden-Württemberg, der via Stuttgart nach Berlin führe.
Zudem sitzt im Schweizer Bundesrat mit Cramers Amtsvorgänger Beat Jans jemand, der die Verhältnisse genau kennt. Jans hatte die verschärften deutschen Grenzkontrollen schon kurz nach deren Ankündigung kritisiert: Sie seien nicht mit der Schweiz abgesprochen und verstiessen gegen geltendes Recht.