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Reise nach Abu Dhabi Genfer Staatsrat Maudet zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt

  • Pierre Maudet, der wiedergewählte Genfer Regierungsrat, ist wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
  • Zudem muss er dem Kanton Genf eine Kompensationszahlung in Höhe von 50'000 Franken leisten.
  • Bei der Zahlung handelt es sich um den geschätzten Gegenwert der umstrittenen Luxusreise nach Abu Dhabi im Jahr 2015. Maudet trat später von seinem Amt zurück.

Die Strafe legte das Appellationsgericht des Kantons Genf fest. Sie beläuft sich auf 300 Tagessätze zu je 400 Franken, wie das Gericht mitteilte. Die Strafe wurde bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen.

Eine Reise nach Abu Dhabi

Maudet war mit seiner Familie, seinem damaligen Stabschef sowie zwei Genfer Geschäftsleuten begleitet worden. Unter anderem stand auch der Besuch eines Formel-1-Rennens auf dem Reiseprogramm in Abu Dhabi. Die Kosten waren damals vollständig von der Königsfamilie des Emirats übernommen worden.

Die Reise brachte Maudet den Vorwurf der Vorteilsannahme ein. Das erstinstanzliche Genfer Polizeigericht verurteilte den ehemaligen FDP-Regierungsrat im Februar 2021 bereits zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 400 Franken. 

Pierre Maudet vor dem Justizpalast in Genf.
Legende: Pierre Maudet vor dem Justizpalast (Archivbild von 2021) in Genf vor dem Revisionsprozess vor dem Kantonsgericht im Fall der Vorteilsnahme im Amt als Staatsrat. KEYSTONE / Salvatore Di Nolfi

Maudet focht dieses Urteil zunächst erfolgreich an. Das Kantonsgericht sprach ihn Anfang 2022 frei. Es sah den Tatbestand der Vorteilsannahme als nicht erfüllt an. In der Folge legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Einschätzung von Westschweiz-Korrespondentin Valérie Wacker

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Pierre Maudet habe immer noch nicht begriffen, dass er eine Straftat begangen habe, heisst es in der Urteilsbegründung des Kantonsgerichts Genf. Die Frage, ob es sich bei der Abu-Dhabi-Reise um Vorteilsannahme handle, also ein Korruptionsdelikt, ging bis vor Bundesgericht. Es oblag nun aber dem Kantonsgericht, das Strafmass festzulegen.

Offenbar hatte Maudet um Strafbefreiung ersucht. Unter anderem mit dem Argument, unter der breiten Medienberichterstattung bereits genug gelitten zu haben. Das Gericht entgegnet, damit müsse ein straffälliger Regierungsrat rechnen. Weiter hält das Gericht fest, Maudet habe unablässig versucht, einer Strafe zu entgehen.

Das Strafmass wurde wenige Stunden vor der Vereidigung von Maudet als Staatsrat bekannt. Er war vor einem Monat wieder gewählt worden und übernimmt das Gesundheits- und Verkehrsdepartement des Kantons Genf. Sein Verhalten löste bereits wieder Polemik aus. Denn er hatte sein Amt als Kantonsrat, in den er ebenfalls gewählt wurde, für einen Monat angetreten. Dies ermöglichte Maudet den Zugriff auf vertrauliche Berichte, auch zu seiner eigenen Affäre.

Das Bundesgericht befand schliesslich Maudet wiederum der Vorteilsannahme für schuldig und hob den Freispruch des Kantonsgerichts wieder auf. Es überliess es dem Appellationsgericht, die Höhe der Strafe festzulegen, die nun dem erstinstanzlichen Urteil entspricht. 

Rücktritt und Neuwahl

Die Reise hatte auch politische Folgen für Maudet. Nachdem ihm die Genfer Kantonsregierung praktisch sämtliche Dossiers entzogen hatte, trat er zurück, um aber gleichzeitig auch wieder für seine Nachfolge zu kandidieren. Mit dieser Kandidatur bei den Staatsratswahlen scheiterte er jedoch zunächst.

Bei den Gesamterneuerungswahlen für die Genfer Kantonsregierung trat Maudet im April als Spitzenkandidat einer von ihm gegründeten neuen Partei an. Mit seiner Wahl in den Genfer Staatsrat schaffte er damit ein überraschendes Comeback. Die FDP hatte ihn zuvor im Zuge der Affäre aus der Partei ausgeschlossen.

SRF 4 News, 31.05.2023, 15:00 Uhr ; 

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