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Gefährliche Ferien auf dem Hausboot
Aus Kassensturz vom 05.11.2019.
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Reisefrust Gefährliche Ferien auf dem Hausboot

Eine Familie kämpft tagelang mit technischen Pannen. Der Bootsvermieter knausert bei der Entschädigung.

An einer engen Stelle im Kanal passierte es: Das Hausboot von Familie Gassler kracht in einen Pfeiler im Wasser. Ein Schockerlebnis für die ganze Familie. «Ich kann Ihnen sagen, ich habe gezittert. Du hast keine Chance diesen Zusammenstoss zu verhindern, der starke Aufprall hat meine Tochter aus dem Bett geworfen». Henri Gassler meldet den Unfall bei der Notzentrale von Vermieter Le Boat, und steuert auf dem schnellsten Weg zurück.

Das war der unrühmliche Höhepunkt von ungemütlichen Hausboot-Ferien mit Le Boat. Während der siebentägigen Reise entlang der Saône in Frankreich fiel beim gemieteten Boot immer wieder die Steuerung aus. Hinzu kommt: Im Viertelstundentakt piepste der Motoralarm. An gemütliches Schippern auf dem Kanal war nicht zu denken.

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«Der Crash war ein mittlerer Schock»
Aus Kassensturz vom 05.11.2019.
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Techniker behoben Ursache nicht

Bereits bei der Abfahrt fiel die Steuerung des Hausbootes zweimal Mal aus – das 15 Meter lange Boot trieb unkontrolliert auf die anderen Hausboote zu. Knapp konnte die Familie eine Kollision vermeiden und rief sogleich die Techniker. Diese stellten gemäss Protokoll einen Motorausfall und ständiges Blinken des Fehlalarmsystems fest. Anstatt die Ursache zu beheben, erklärten die Techniker der Familie Gassler, wie sie bei einem Steuerausfall das Reset betätigen sollen. In dieser Zeit blieb das Hausboot 20 bis 30 Sekunden manövrierunfähig. «Sehr, sehr lange Sekunden, wenn man so dahintreibt» erinnert sich Henri Gassler.

Kein Einzelfall, wie die Kundenbewertungen auf der Webseite von Le Boat zeigen. «Die Steuerung der Vision 3 fiel mehrmals am Tag vollständig aus!!!» und «Die Motorsteuerung war teils katastrophal» liest man dort.

Tipps vom Reiseombudsmann

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  1. Informieren Sie sich vor der Buchung immer über das Reiseunternehmen und lesen Sie die Kundenbewertungen.
  2. Prüfen Sie bei der Entgegennahme eines Mietfahrzeuges dessen Zustand und lassen Sie bestehende Schäden im Vertrag vermerken.
  3. Melden Sie Mängel und Komplikationen sofort während der Reise schriftlich beim Reiseunternehmen. Fordern Sie gleichzeitig eine angemessene Entschädigung.
  4. Fotografieren oder filmen Sie die konkreten Mängel zu Beweiszwecken.
  5. Verlangen Sie bei gemieteten Fahrzeugen Ersatz, wenn die Techniker das Problem nicht befriedigend lösen können.

Weitere Infos finden Sie hier.

Bootsvermieter gibt sich knausrig

Gasslers haben schon mehrmals Familienferien auf dem Hausboot gemacht. Solche Erfahrungen wie mit Le Boat mussten sie hingegen noch nie erleben. Die Ferien kosteten umgerechnet stolze 4800 Franken. Henri Gassler forderte Geld zurück.

Doch der Ärger wurde noch grösser. Le Boat antwortete: «Warum es zu einer Störung und damit verbunden zu einem Reset gekommen ist, konnte leider nicht festgestellt werden. Die technische Überprüfung ergab kein technisches Problem (…)», so Le Boat. Als Entschädigung bietet Le Boat nur gerade umgerechnet 270 Franken. Für den Zeitverlust, der durch die Technikereinsätze entstanden ist. Den ständigen Fehlalarm begründet Le Boat mit einem überdurchschnittlichem Algenwuchs, weshalb sich Wasserpflanzen im Propeller verfangen konnten.

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Reise-Ombudsmann würde eine grössere Entschädigung fordern
Aus Kassensturz vom 05.11.2019.
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Entschädigung ist zu wenig

270 Franken sind im Fall von Familie Gassler gerade mal 5,7 Prozent vom Gesamtpreis. Klar zu wenig, meint Reiseombudsman Franco Muff. Wer ein nicht voll funktionsfähiges Fahrzeug bekommt, hat Anspruch auf Mietreduktion. Man müsse bei solch regelmässig auftauchenden Komplikationen während der Reise auch die ständige Unsicherheit prozentual miteinrechnen. Er rät in diesem Fall eine Entschädigung im Umfang von 20 bis 25 Prozent bei Le Boat zu verlangen.

Vorgehen bei Beanstandungen

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  1. Der Ombudsman schaut sich die Berichte beider Seiten an.
  2. Der beanstandende Mangel wird entweder als kleiner oder grober Mangel eingeschätzt.
  3. Wie hoch eine Mietreduktion bei Mängeln ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Oft gibt es keine Schweizer Urteile, auf die man sich stützen könnte. In Deutschland gibt es verschiedene Tabellen mit prozentualen Richtwerten. Diese sind zwar unverbindlich, können aber trotzdem zur Orientierung herangezogen werden.
  4. Eine Vermittlung zwischen Reisenden und ausländischen Reiseanbieter kann im Einzelfall mit einer Gebühr bis zu 250 Franken beantragt werden. Beanstandungen gegen Schweizer Reiseunternehmen werden kostenlos behandelt.

Kassensturz» konfrontiert Le Boat mit der Einschätzung des Ombudsmanns. In ihrer Stellungnahme weisen sie darauf hin, dass nach den beiden Technikereinsätzen keine weiteren Meldungen eingegangen sind. Gerne hätten sie der Familie Gassler weitergeholfen. Schliesslich überdenkt Le Boat ihr Entschädigungs-Angebot und schreibt der Familie Gassler: «Mit der alleinigen Absicht, diesen Fall zu einem gütlichen Ende zu bringen, sind wir bereit, unser Angebot einer Erstattung auf € 850,00 zu erhöhen, welches etwas mehr als 25% des Bootspreises entspricht.»

Geld, das die Familie sicher gut gebrauchen kann für entspanntere Ferien.

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