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Sexualstrafrecht: Ständerat bietet Hand für Kompromiss
Aus Tagesschau vom 07.03.2023.
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Revision des Sexualstrafrechts Ständerat für «Nein heisst Nein» mit Freezing-Kompromiss

  • Der Ständerat beharrt bei der Reform des Sexualstrafrechts weiter auf der sogenannten Widerspruchslösung «Nein heisst Nein».
  • Er hat jedoch einen Kompromissvorschlag gemacht, in dem das sogenannte Freezing als Tatbestand ins Gesetz aufgenommen werden soll.
  • Die Vorlage geht aufgrund bleibender Differenzen zurück an den Nationalrat.

Mit der Revision will das Parlament das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre anpassen. So sollen Gewalt- und Sexualdelikte, deren Opfer oft Frauen und Kinder sind, künftig härter bestraft werden.

Freezing als Tatbestand ins Gesetz

Der Nationalrat beharrte zuletzt auf der «Nur ein Ja ist ein Ja»-Lösung, die Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Der neue Kompromissvorschlag des Ständerats, Opfer im Schockzustand besser zu schützen, kommt dieser Lösung nahe.

Die Aufnahme des Tatbestands des Freezing wäre zwar im bisherigen Entwurf erfasst gewesen, sagte Beat Rieder (Mitte/VS). «Wenn es aber zur Beruhigung der Debatte beiträgt, ist auch eine explizite Aufnahme dieses Tatbestandselementes ins Gesetz durchaus angepasst», so Rieder. «Das Freezing ist daher ein explizites Beispiel eines nonverbalen Neins». Er hoffe, dass diese Lösung tragfähig sei.

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Rieder (Mitte/VS): «Das Freezing ist ein explizites Beispiel eines nonverbalen Neins»
Aus News-Clip vom 07.03.2023.
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Lisa Mazzone (Grüne/GE) sprach von einem «wichtigen Fortschritt im Sexualstrafrecht». Zum vom Ständerat oppositionslos angenommenen Kompromiss gehört auch, dass Gerichte Täter zu Kursen verpflichten können.

Noch diverse Differenzen zwischen Räten

Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Diverse Punkte sind noch ungelöst. Der Nationalrat will das entsprechende Schutzalter von heute 12 auf 16 Jahre hochschrauben. Der Ständerat möchte wie der Bundesrat beim geltenden Recht bleiben. Bei der Frage der Strafrahmen beim Tatbestand der Vergewaltigung ist der Ständerat auf die Linie des Nationalrats umgeschwenkt. Demnach wird im Grundtatbestand die Möglichkeit der Geldstrafe gestrichen.

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Jositsch (SP/ZH): «Eine Geldstrafe würde wertmässig dem Delikt nicht entsprechen»
Aus News-Clip vom 07.03.2023.
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«Ein erzwungenes Eindringen in den Körper gegen den Willen einer Person, kann wertmässig nicht mit einer Geldstrafe abgegolten werden, sondern braucht eine Freiheitsstrafe», sagte Minderheitssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). «Wir würden einen Fehler machen, wenn wir das Zeichen setzen, dass eine Vergewaltigung auch mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.»

Neuer Tatbestand des sexuellen Übergriffs

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Schon früher geeinigt hatten sich die Räte bei weiteren Kernpunkten der Vorlage. Heute setzt die Vergewaltigungsnorm eine Nötigung voraus. Künftig ist ein Vergewaltiger, wer gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung vornimmt, die mit Eindringen verbunden ist – ob mit oder ohne Nötigung und unabhängig von der Art des Eindringens in den Körper.

Neu gibt es zudem einen Straftatbestand zwischen sexueller Belästigung und Vergewaltigung, der Tatbestand des sexuellen Übergriffs. Dieser liegt vor, wenn jemand gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt, die nicht mit Eindringen verbunden ist. Die Mehrheit des Parlaments verspricht sich von der Revision des Sexualstrafrechts, dass mehr Fälle von sexueller Gewalt als Vergewaltigung qualifiziert werden. Nichts ändern wird die Reform daran, dass die Beweislage oft schwierig ist. Befürworterinnen der Reform versprechen sich jedoch Veränderungen in der Befragung von Opfern – und hoffen auf eine gesellschaftliche Signalwirkung.

Für die qualifizierte Vergewaltigung sieht der Ständerat eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. Der Nationalrat will mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe.

«Cybermobbing» und «Cybergrooming»

Deutlich abgelehnt hat der Ständerat die vom Nationalrat neu eingefügte Bestimmung zum «Cybermobbing». Der Vorschlag würde zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit führen, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider.

Aus ähnlichen Überlegungen sprach sich die kleine Kammer auch weiterhin einstimmig gegen die Bestrafung des «Cybergrooming» aus. Der Begriff bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs. Er soll nach Meinung des Nationalrats als Antragsdelikt Aufnahme ins Gesetz finden.

SRF 4 News, 07.03.2023, 11:00 Uhr;

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