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Ringen um Ergänzungsleistung Wer mehr als 100'000 hat, soll bei EL-Rente leer ausgehen

  • Die parlamentarische Einigungskonferenz stimmt mit 18 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Vermögensschwelle für EL-Bezüge.
  • Wer mehr als 100'000 Franken Vermögen hat, soll keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben.
  • Selbstbewohntes Wohneigentum soll nicht zum Vermögen zählen.

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Aus dem Archiv: Streit um Ergänzungsleistungen
Aus Tagesschau vom 31.01.2017.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 33 Sekunden.

Keine Ergänzungsleistungen für Menschen mit einem gewissen Vermögen. Bei Alleinstehenden soll die Vermögensschwelle 100'000 Franken betragen. Bei Ehepaaren 200'000 Franken. Das schlägt die Einigungskonferenz bei der EL-Reform vor.

Gesicherte Darlehen vom Tisch

Die Idee der Vermögensschwelle hat der Nationalrat in die Debatte eingefügt. Der Ständerat hat die Idee bis zum Schluss bekämpft. In der Einigungskonferenz fiel der Entscheid mit 18 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Der ständerätliche Widerstand entbrannte am Vorhaben des sogenannten gesicherten Darlehens. Ein solches Darlehen hätte verhindern sollen, dass alte Menschen aus ihrem Wohneigentum ausziehen müssen, weil ihnen die EL-Beiträge gestrichen wurden. Das als Hypothek auf die Liegenschaft ausstaffierte Darlehen hätte nach dem Tod zurückbezahlt werden müssen. Dies ist nun vom Tisch.

Das Vermögen in Form von selbst bewohntem Wohneigentum soll nicht berücksichtigt werden, womit das hypothekarisch gesicherte Darlehen überflüssig wird.

Bereinigte Elemente im Detail

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Legende: Keystone
  • Wohneigentum fällt unter die gewöhnlichen Regeln der EL-Berechnung und wird dort abzüglich Freibetrag als Vermögen angerechnet.
  • Übersteigt der Nachlass eines EL-Bezügers 40'000 Franken, muss die EL zurückerstattet werden.
  • Bei den Vermögensfreibeträgen beantragt die einstimmige Einigungskonferenz 30'000 Franken für Alleinstehende, respektive 50'000 Franken für Verheiratete.
  • Die Miet-Anrechnung für Alleinstehende in der Stadt beträgt bis zu 1370 Franken, in der Agglomeration 1325 und auf dem Land 1210 Franken.
  • Für eine weitere Person gibt es 250 Franken zusätzlich.
  • Für Gemeinden mit tiefen Mieten können die Kantone eine Reduktion beantragen.
  • Das Einkommen von Ehegatten wird neu zu 80 Prozent angerechnet. Bisher wurden zwei Drittel des Einkommens berücksichtigt.
  • Die EL-Mindesthöhe wird auf den Betrag der höchsten Prämienverbilligung im Kanton gesenkt, wobei 60 Prozent der Durchschnittsprämie nicht unterschritten werden dürfen.

Bei den ebenfalls stark umstrittenen Vermögens-Freibeträgen folgte die Einigungskommission dem Ständerat. Der Nationalrat wollte die Freibeträge für Alleinstehende auf 25'000 Franken und für Paare auf 40'000 Franken senken.

Keine Senkungen bei den Kindern

Die übrigen Elemente der EL-Reform sind bereits bereinigt. Gestern Mittwoch hatte der Nationalrat beim Lebensbedarf von Kindern eingelenkt. Zunächst wollte er die anerkannten Ausgaben reduzieren. Nun bleibt es bei Kindern über 11 Jahren bei den heute anerkannten Ausgaben. Für jüngere Kinder werden die Ansätze gesenkt.

Auch die Kürzung des EL-Anspruchs liess er mit einer knappen Mehrheit fallen. Zuvor hatte der Nationalrat daran festgehalten, dass 10 Prozent weniger EL bekommen soll, wer sein Guthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen und vorzeitig verbraucht hat.

Grosses Spar-Potential

In der Version der Einigungskonferenz können mit der EL-Reform 453 Millionen Franken gespart werden – 26 Millionen mehr als nach den Beschlüssen des Ständerats und 10 Millionen weniger als gemäss Nationalrat. Der Ständerat berät den Antrag am 18. März, der Nationalrat am 19. März.

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