Sie ist diejenige Behörde, die einschreitet, wenn zum Beispiel Kinder gefährdet sind: die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb. Von sich aus kann die Behörde nicht aktiv werden – es bedarf immer einer Meldung.
Im Fall von Zürich zeigen die neusten Zahlen nun: Wenn es um Meldungen bezüglich gefährdeter Kinder geht, ist es häufig die Polizei, die solche meldet – letztes Jahr rund jeder dritte dieser Fälle.
Das tut sie, wenn es um häusliche Gewalt geht, auch wenn die Kinder selbst nicht direkt von Gewalt betroffen sind. Für die Kinder aber sei ein schwerer, mitunter eben auch gewalttätiger Streit sehr belastend, sagt Michael Allgäuer, der Präsident der Kesb der Stadt Zürich.
Letztes Jahr ordnete die Kesb nach Meldungen und deren Prüfung insgesamt 358 Kindesschutzmassnahmen an. Das ist deutlich weniger als noch vor einigen Jahren. Eine eindeutige Erklärung, wieso diese Zahl abnimmt, gebe es nicht, sagt Michael Allgäuer.
Mögliche Gründe seien das breite Unterstützungsangebot in der Stadt Zürich und der hohe Stellenwert freiwilliger Hilfen. Auch greife die Kesb nur dann ein, wenn andere Lösungen nicht mehr greifen. Ob und inwiefern die Behörde einschreitet, hängt vom Einzelfall ab.
Mehr als 950 Schutzmassnahmen im Jahr 2024
Doch die Kesb schützt nicht nur Kinder – auch um Erwachsene kümmert sich die Behörde. Zusammengerechnet ordnete sie letztes Jahr 973 Schutzmassnahmen an – 615 davon betrafen Erwachsene. Anders als beim Kindesschutz blieb die Zahl der Massnahmen im Bereich Erwachsenenschutz über die Jahre weitgehend stabil.
Bei Erwachsenen ergriff die Behörde in rund 40 Prozent der gemeldeten Fälle Schutzmassnahmen. Bei Kindern lag die Quote etwa bei einem Drittel der Meldungen. In den übrigen Fällen konnte auf Massnahmen verzichtet werden, etwa weil sich die Situation geklärt oder freiwillige Hilfe ausgereicht hat.
Auffallend bei der Statistik ist auch: Rund zehn Prozent der Meldungen bezüglich Kinder stammen von Eltern, die sich selbst an die Kesb wenden, weil sie mit der Betreuung ihrer Kinder überfordert sind. Und im Bereich des Erwachsenenschutzes melden sich acht Prozent der betroffenen Personen bei der Behörde – für sich selbst. Angehörige melden Probleme in 16 Prozent der Fälle.