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Schlagabtausch im Fall Lauber Aufsichtsbehörde dreht den Spiess um

  • Der Konflikt zwischen Bundesanwalt Michael Lauber und der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft verschärft sich.
  • Am Donnerstag wurde bekannt, dass der Bundesanwalt der Aufsichtsbehörde vorwirft, sie halte sich nicht ans Gesetz.
  • Nun dreht die Behörde den Spiess um. Lauber behindere die Disziplinaruntersuchung gegen ihn, erklärt sie gegenüber SRF.

Im Mai entschied die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), dass sie eine disziplinarische Untersuchung gegen Bundesanwalt Michael Lauber in die Wege geleitet hat. Die AB-BA möchte damit abklären, ob er bei den Verfahren gegen den Weltfussballverband seine Amtspflichten verletzt hat.

Damals teilte die AB-BA auch mit, dass sie bis zum Ende der Untersuchung nichts kommuniziere. Doch nun nimmt sie erstmals detailliert Stellung. So kritisiert sie in einem Mail an Radio SRF, dass Lauber persönlich und auch die Bundesanwaltschaft ihre disziplinarische Untersuchung torpedierten.

Stellungnahme der Aufsichtsbehörde

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Hanspeter Uster
Legende: Keystone

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) – deren Präsident ist Hanspeter Uster (Bild) – führt ein Disziplinarverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber. In einer Stellungnahme, die sie SRF gemailt hat, schildert die AB-BA den bisherigen Verlauf der Untersuchung.

  1. « Mit Schreiben vom 17. Mai verweigerte Herr Lauber der AB-BA die Einsicht in die Akten laufender Strafverfahren innerhalb der Disziplinaruntersuchung.
  2. Am 3. Juli erliess die Untersuchungsleitung eine erste Instruktionsverfügung. Inhalt: Nichtzulassung der beiden Anwälte von Herrn Lauber, weil diese ebenfalls Herrn Joseph Blatter im Strafverfahren der Fifa verteidigen. Aus Sicht der AB-BA besteht ein Interessenskonflikt. Die AB-BA hat davon Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht diesen Sachverhalt anders sieht.
  3. Am 13. Juli reichten Herr Lauber und seine Anwälte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Am 16. Juli stellte die Untersuchungsleitung ein Akteneditionsbegehren an die Bundesanwaltschaft und lud am 18. Juli zwei Personen zur Befragung ein. Am 31. Juli sagte der Bundesanwalt bezugnehmend auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli die Befragungen gegenüber der Untersuchungsleitung persönlich ab und teilte ebenfalls persönlich mit, dass die Akten nicht ausgehändigt werden. Mit anderen Worten: Der Bundesanwalt hat den angefragten Personen faktisch untersagt, an den Befragungen teilzunehmen.
  4. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschloss die AB-BA, die Disziplinaruntersuchung mit eigenen Ressourcen weiterzuführen und das Urteil parallel dazu an das Bundesgericht weiterzuziehen.
  5. Am 21. August erliess die AB-BA ein Akteneditionsbegehren an die Bundesanwaltschaft, mit der Möglichkeit, die Akten gestaffelt einzureichen. Am letzten Tag der Frist (4. September) erhielt die AB-BA ein Gesuch der Bundesanwaltschaft um Fristerstreckung bis Ende September. Diesem Ersuchen wurde teilweise stattgegeben, einzelne Dokumente muss die Bundesanwaltschaft jedoch umgehend liefern. Bis heute wurden der AB-BA keine der angeforderten Dokumente geliefert. Ohne die Zustellung der Dokumente und Einsichtnahme in laufende Strafverfahren des Fifa-Vefahrenskomplexes kann die AB-BA die Disziplinaruntersuchung nicht durchführen. »

Als die Aufsichtsbehörde die Untersuchung gegen Lauber bekannt gab, entschied sie, diese durch eine externe Fachperson durchführen zu lassen.

Ob das rechtens ist, ist derzeit beim Bundesgericht hängig. Obwohl hier noch kein definitives Urteil vorliegt, habe Lauber zwei Personen untersagt, im Rahmen der Disziplinaruntersuchung auszusagen. Zudem habe er die Herausgabe von Akten gestoppt. Für die AB-BA ist das inakzeptabel.

Keine Akteneinsicht, keine Auskunft

Vor allem aber kritisiert sie, dass sich Lauber persönlich in ein gegen ihn laufendes Verfahren eingeschaltet habe und Anweisungen erteilt habe. Laut Einschätzung der AB-BA ist dieser persönliche Eingriff in eine Untersuchung gegen ihn widerrechtlich. Doch die Aufsichtsbehörde kritisiert noch mehr.

Michael Lauber
Legende: Bundesanwalt Michael Lauber wollte gegenüber SRF nichts zu den neuesten Vorwürfen sagen. Keystone

Als die AB-BA Ende Juli verkündete, das Bundesverwaltungsgerichtsurteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, entschied sie sich auch, die Disziplinaruntersuchung gegen Lauber nun selber weiterzuführen.

Hierfür habe sie Akten von der Bundesanwaltschaft verlangt. Sie habe ihr dabei erlaubt, die Dokumente gestaffelt bis Ende September auszuhändigen, wobei einzelne Dokumente bereits hätten geliefert werden müssen.

Keine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft

Hierzu schreibt die AB-BA: «Bis heute wurden der AB-BA keine der angeforderten Dokumente geliefert. Ohne die Zustellung der Dokumente und Einsichtnahme in laufende Strafverfahren des Fifa-Verfahrenskomplexes kann die AB-BA die Disziplinaruntersuchung nicht durchführen.»

Damit ist nun auch bekannt, dass die Aufsichtsbehörde bei der Disziplinaruntersuchung de facto noch keinen Schritt weiter ist als zu Beginn. Die Bundesanwaltschaft ihrerseits nimmt zu diesen Vorwürfen keine Stellung.

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