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«Schlüsselloch»-Paragraph Kampf den Sozialschnüfflern

  • Die Gegner des Gesetzes zur Überwachung von Sozialversicherten haben in Luzern ihre Abstimmungskampagne gestartet.
  • Mit ihrem Referendum wollen sie verhindern, dass das Schweizer Volk unter Generalverdacht gestellt wird.
  • Gastgeberin des Anlasses war ungewollt die grösste Schweizer Krankenkasse.
  • Diese fühlt sich zu Unrecht als Zielschreibe der Initianten.

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Referendum gegen «Sozialdetektive»
Aus Tagesschau vom 17.09.2018.
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Die Versicherungslobby habe sich im Parlament gegen die Interessen der Versicherten durchgesetzt, schreiben die Verantwortlichen zum Auftakt der Abstimmungskampagne. Als Ort für ihre Medienkonferenz wählten sie den Platz vor dem CSS-Hauptsitz in Luzern, der grössten Krankenkasse im Land.

Man könne das als Provokation sehen, sagte Co-Kampagnenleiter Dimitri Rougy im Vorfeld. Die Veranstaltung sei aber bewilligt, Polizei und CSS seien kontaktiert worden.

Die Versicherung liess denn auch mitteilen, sie fungiere ungewollt als Gastgeberin für den Anlass. Die CSS sei aber die falsche Zielscheibe der Gegner des Observationsgesetzes. Denn der Heilkostenbereich, der den absolut grössten Teil ihres Geschäfts ausmache, sei gar nicht betroffen. Der Parlamentsentscheid sei für die Kasse aber nachvollziehbar.

Mehr Rechte als die Polizei

Das «Sozialdetektiv-Gesetz» war vom Parlament in der Frühjahrssession verabschiedet worden. Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen. Die Regeln gelten für die Invalidenversicherung (IV), die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.

Hinter dem Referendum steht eine parteiunabhängige Bewegung von 25'000 Personen um die Autorin Sibylle Berg. Sie kritisieren unter anderem den «Schlüsselloch»-Paragraphen, der die Überwachung von frei einsehbaren Privaträumen erlaube. Zudem könnten die Versicherungen selber entscheiden, wer durch Privatdetektive beschattet wird, was ihnen mehr Rechte gebe als der Polizei.

Urnengang am 25. November

Das vom Parlament im beschleunigten Verfahren bewilligte Gesetz stelle die Bevölkerung unter Generalverdacht, und die Privatsphäre der Menschen werde aufs Gröbste verletzt, argumentiert die Gruppierung. Die Stimmberechtigten entscheiden am 25. November über die Vorlage.

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