Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-SR) ist auf einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Eigenmietwerts eingetreten. Der Eigenmietwert ist der Betrag, den Personen mit selbst bewohntem Wohneigentum versteuern müssen, weil sie Geld einnehmen könnten, wenn sie das Haus oder die Wohnung vermieten würden.
Damit müssen Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, eine fiktive Miete versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden.
Frühere Versuche gescheitert
Dieses System führt dazu, dass Schweizer Eigentumsbesitzer im internationalen Vergleich eine relativ hohe Verschuldung aufweisen. Aus Sicht der Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat wird die Besteuerung des Eigenmietwerts von weiten Kreisen als ungerecht empfunden.
In den letzten Jahren sind verschiedene Anläufe gescheitert, den Eigenmietwert abzulösen. 1999 lehnte das Stimmvolk die Initiative «Wohneigentum für alle» ab. 2004 scheiterte ein Systemwechsel, der im Steuerpaket 2001 vorgesehen war, 2012 die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter».
Bei einem Ja zur letzten Initiative hätten Rentnerinnen und Rentner den Eigenmietwert nicht mehr versteuern müssen. Zwar hätten sie dann auch die Schuldzinsen nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Weiterhin abziehbar wären aber Unterhaltskosten sowie Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen gewesen.
Seither standen diverse parlamentarische Vorstösse zur Diskussion, darunter eine Motion von Hauseigentümer-Präsident und Nationalrat Hans Egloff (SVP/ZH). Der Vorstoss verlangte, dass Wohneigentümer zwischen Eigenmietwert und Abzugsmöglichkeiten wählen dürfen. Er scheiterte aber im Parlament.