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Sommarugas Vorschlag kommt bei den Gemeinden schlecht an
Aus Regionaljournal Graubünden vom 17.02.2022. Bild: Keystone
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Schneller zu sauberer Energie Vorschlag zum Energiegesetz fällt bei Gemeinden durch

Der Bundesrat will schnellere Verfahren bei Windparks und Wasserkraftwerken. Die Gemeinden fühlen sich übergangen.

Was ist das Problem? Gegen Projekte wie Windparks oder Wasserkraftwerke gibt es praktisch immer Einsprachen. Der Bundesrat will deshalb das Energiegesetz ändern, damit Wasserkraft- und Windanlagen schneller bewilligt werden können.

Die Gegner eines Projektes können jede Bewilligung einzeln anfechten und viermal bis vor Bundesgericht gehen. Und das kostet nicht nur viel Geld, sondern auch viel Zeit und darum braucht es neue Lösungen.
Autor: Simonetta Sommaruga Bundesrätin

Der Vorschlag des Bundesrates: Die grösste Änderung, die der Bundesrat vorschlägt, ist es, dass nur noch die Kantone über ein Projekt bestimmen. Die Gemeinden könnten nicht mehr mitbestimmen. Auch soll es nur noch eine Bewilligung sein und nicht mehr mehrere. Dadurch gäbe es automatisch weniger Möglichkeiten, Einsprache gegen ein Projekt zu machen.

Das wäre eine Beschneidung der demokratischen Rechten in unseren Gemeinden.
Autor: Kurt Baumann

Kopfschütteln bei den Gemeinden: Eine Stimmungsumfrage in den Kantonen Graubünden, St. Gallen und Thurgau zeigt schnell, dass die Gemeinden diesen Vorschlag klar ablehnen. Stellvertretend meint der Präsident des Verbands der Thurgauer Gemeinden, Kurt Baumann: «Das wäre eine Beschneidung der demokratischen Rechte in unseren Gemeinden.» Er ist direkt betroffen, denn in seiner Gemeinde wird ein Windrad-Projekt geprüft.

Das meint der Demokratie-Experte

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Andreas Glaser, Rechtsprofessor an der Universität Zürich, forscht zu Demokratie-Fragen.

SRF: Ist dieser Vorschlag eine Beschneidung der demokratischen Rechte?

Andreas Glaser: Es ist auf den ersten Blick ein Abbau von Demokratie. Es ist aber nicht völlig neu. Nehmen Sie beispielsweise das Atomendlager. Dort hat nicht einmal der Standortkanton das Vetorecht.

Wo sehen Sie Gefahren, wenn die lokale Bevölkerung nicht mehr mitreden kann?

Es ist aus einer demokratischen Sicht natürlich ein Wert, wenn die Bevölkerung vor Ort hinter einem Vorhaben steht. Aber man muss auch das Gesamtinteresse sehen. Es besteht die Gefahr, dass eine örtliche Bevölkerung etwas verhindert, was eigentlich im Interesse des Kantons und der ganzen Eidgenossenschaft wäre. Es ist quasi eine Abwägung von zwei Demokratien. Einer vor Ort und einer beim Kanton oder beim Bund.

Kann man heute schon sagen, was die richtige Lösung ist oder braucht es eine Debatte?

Es braucht ganz klar eine politische Diskussion, wie man sie beispielsweise beim Atomendlager geführt hat und gesagt hat, dort kann es nicht sein, dass eine Lokalbevölkerung quasi ein nationales Projekt verhindert. Genau diese Diskussion muss jetzt auch in Bezug auf Wind- und Wasserkraftwerke geführt werden. Es gibt aber nicht ein Richtig oder ein Falsch. Es ist einfach eine Abwägung.

Wie geht es weiter? Entschieden ist noch nichts. Der Vorschlag des Bundesrates ist erst in der Vernehmlassung. Diese dauert noch bis am 23. Mai.

Regionaljournal Ostschweiz, 09.02.2022, 17:30 Uhr;

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