- Die SBB sollen für den Schuldenabbau einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1.15 Milliarden Franken erhalten.
- Damit will der Bundesrat laut einer Mitteilung die Investitionsfähigkeit der SBB stärken.
- Zudem sollen die Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF) aufgestockt werden.
Vorgesehen sei, dass maximal zwei Drittel des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den BIF fliessen, schreibt die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) in einer Mitteilung.
Grund dafür ist die angespannte finanzielle Situation und das Verschuldungsniveau der SBB, die weiterhin Anlass zur Besorgnis geben, wie es weiter heisst. Dies trotz einer gesunden Bilanzstruktur und einer Verbesserung der Geschäftsergebnisse seit Aufhebung der Covid-19-Massnahmen.
Einhaltung der Schuldenbremse
Im Weiteren will der Bundesrat Finanzierungsinstrumente des Bundes klären. So soll die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau keine sogenannten Tresoreriedarlehen mehr beanspruchen können. Stattdessen soll der Bundesrat bei der Bundesversammlung Kredite im Rahmen des Bundeshaushalts beantragen müssen.
Damit werde das Risiko einer Umgehung der Schuldenbremse beseitigt, hiess es weiter. Der Bund geht jedoch davon aus, dass dies nicht vor Ende dieses Jahrzehnts nötig sein wird.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sind laut EFV in der Vernehmlassung «auf breiten Zuspruch» gestossen. Konkret geht es dabei um zwei Änderungen des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) und eine Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG).
Der Bundesrat hat nun die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet.