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Schutz vor Krankheiten So will der Bundesrat das Epidemiengesetz anpassen

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Epidemiegesetzes verabschiedet. Für die Anpassungen hat er auch Schlüsse aus der Covid-19-Pandemie gezogen.

Darum geht's: Mit der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zahlreiche Änderungen des Epidemiengesetzes. Die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, dass Anpassungen erforderlich seien, hiess es in einer Medienmitteilung. Die Revision beinhaltet diverse Instrumente, um die Schweiz für Pandemien zu wappnen: klarere Zuständigkeiten von Bund und Kantonen, verbesserte Überwachung und Versorgung mit medizinischen Gütern, gesetzliche Grundlage für allfällige Wirtschaftshilfen.

Was wird im Epidemiengesetz geregelt?

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Das Epidemiengesetz regelt, wie und durch wen übertragbare Krankheiten erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden. Es ist nach einer Totalrevision im Januar 2016 in Kraft getreten. Insbesondere die Corona-Pandemie offenbarte, dass der gesetzliche Rahmen für den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten weiter verbessert werden muss.

So zeigten sich während der Covid-19-Krise Unklarheiten in Bezug auf die Übergänge zwischen der normalen, der besonderen und der ausserordentlichen Lage. Ferner erwiesen sich die Pandemievorbereitung als zu unbestimmt, die Kostenübernahme für Impfungen als zu komplex und Regeln zur Digitalisierung als zu lückenhaft. Das zeigten verschiedene Untersuchungen im Nachgang zur Pandemie. Der Bundesrat erkannte den Handlungsbedarf an.

Das ist das Ziel: Die Koordination zwischen Bund und Kantonen soll etwa verbessert werden. Die Vorlage bringe Verbesserungen im Umgang mit Gesundheitskrisen. Laut Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider geht es auch um das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen: «Wir wollen die demokratische Legitimation allfälliger Krisenmassnahmen stärken», sagte sie in Bern vor den Medien. Anne Lévy, Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG), hielt fest, dass im Krisenfall mehr zusammen diskutiert werden müsse.

Personen bei einer Pressekonferenz mit Mikrofonen.
Legende: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider präsentiert vor den Medien die Grundzüge der Gesetzesrevision. KEYSTONE/Alessandro della Valle

Was machen die Behörden im Krisenfall? Angepasst werden soll unter anderem das Eskalationsmodell mit normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage. In der normalen Lage soll der Bundesrat neu – bei besonderer Gefährdung – Massnahmen in öffentlichen Verkehrsmitteln anordnen können. Das kann zum Beispiel eine Maskentragpflicht sein. «Diese Massnahmen müssen immer verhältnismässig sein», sagte Baume-Schneider. Die besondere Lage soll die Landesregierung selbst nach Anhörung der Kantone und der zuständigen Parlamentskommissionen formal feststellen. Neu will der Bundesrat den Kantonen Vorbereitungen auf eine besondere Lage vorschreiben. In der ausserordentlichen Lage – der dritten und höchsten Stufe – soll der Bundesrat per Notrecht Massnahmen anordnen können.

Das sagen die Kantone

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Laut Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), wurden die Anliegen der Kantone im Wesentlichen aufgenommen. «Die Vorlage erlaubt uns, aus der Krise zu lernen», sagte er in Bern vor den Medien. In künftigen Krisen brauche es schnellere Massnahmen auf Bundesebene, ohne dass die Kantone ihre Verantwortung verlören. Die Revision schärfe die Zuständigkeiten dieser zwei Staatsebenen. Zudem gebe es eine stärkere Verbindlichkeit bei der Vorratshaltung von wichtigen medizinischen Gütern, sagte Engelberger. «Ein wichtiges Puzzlestück dafür ist der aktualisierte nationale Pandemieplan.»

Gibt es Änderungen bei den Impfregeln? Nein, grundsätzlich nicht. Die Möglichkeit für ein Impfobligatorium will der Bundesrat nicht ausweiten. Eine Impfung ohne Zustimmung der betroffenen Person ist künftig wie heute nicht möglich. Der Bundesrat will aber den einfachen Zugang zum Impfen und das Monitoring über Durchimpfungen verbessern. Einschränkungen für Ungeimpfte, am öffentlichen Leben teilzunehmen, sind möglich. Sie dürfen aber nur ausnahmsweise angeordnet werden, um strengere Massnahmen wie zum Beispiel Schliessungen und Veranstaltungsverbote zu vermeiden.

Digitalisierung und Finanzhilfen: Für ein effizientes Meldewesen und Monitoring sollen die Digitalisierung und das Datenmanagement im Gesundheitswesen vorangetrieben und verbindlich geregelt werden. «Das BAG wird keine Meldungen mehr per Fax entgegennehmen», sagte Baume-Schneider. Mit der Revision schlägt der Bundesrat auch rückzahlbare Liquiditätshilfen für Unternehmen vor, wenn sie erheblich von einer Pandemie getroffen würden.

Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen: Dies soll auch Teil des neuen Epidemiengesetzes sein. Der Bundesrat will Spitäler, Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen künftig verpflichten können, Massnahmen zur angemessenen Anwendung von Antibiotika umzusetzen. Der Bund soll auch den Antibiotikaverbrauch in Spitälern erfassen. Ebenso soll er die Entwicklung neuer antimikrobieller Substanzen und deren Bereitstellung auf dem Schweizer Markt finanziell fördern können.

SRF 4 News, 20.08.2025, 15:00 Uhr ; 

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