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Vorbereitet für den Ernstfall Der neue Pandemieplan zieht die Lehren aus Corona

  • Der Bund hat aufgrund der Erfahrungen mit dem Coronavirus den Pandemieplan vollständig überarbeitet.
  • Neu steht nicht mehr die Grippe im Fokus – auch für Pandemien durch andere Erreger will man vorbereitet sein.
  • Der Plan umfasst auch den Umgang mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie.

Der 2018 letztmals angepasste Pandemieplan war auf Influenza – also den Grippe-Erreger – ausgerichtet. Der neue Plan umfasst jetzt auch Themen wie den Umgang mit sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausführt.

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Der neue Pandemieplan ist seit Anfang Juli für Interessierte online zugänglich. Neu ist auch eine digitale Plattform, die allen Beteiligten einen schnellen und einfachen Zugriff auf die nötigen Informationen ermöglicht. Die Plattform lässt sich laufend aktualisieren.

Aufteilung der Kompetenzen

Der Pandemieplan legt konkrete Aufgaben für Überwachung, Infektionskontrolle, Gesundheitsversorgung und Impfung fest. Ebenso regelt er Aufgaben wie Kommunikation, Versorgungssicherheit, Finanzen und Personal.

Darüber hinaus bieten Checklisten, Massnahmenpläne und Handlungsempfehlungen praktische operative Hilfestellungen, mit denen Bund, Kantone und Gemeinden in der Vorbereitung auf eine Pandemie oder bei deren Bewältigung arbeiten können.

Masken vorhalten, Impfung organisieren

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Mann hält eine blaue Gesichtsmaske vor dem Gesicht.
Legende: Keystone/Alessandro della Valle

Der neue Pandemieplan sieht auch eine feinere Abstimmung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen vor. So sollen die Kantone künftig genügend Gesichtsmasken vorrätig haben. Auch wird bereits jetzt definiert, wie eine Impfkampagne organisiert werden soll und wer den Impfstoff beschafft. «Grundsätzlich ist es aber so: Der Bund befiehlt, die Kantone setzen um», sagt SRF-Inlandredaktorin Ruth Wittwer, die an der Medienkonferenz des BAG war. Und: Ein Impfzwang ist im Epidemiengesetz EpG nicht vorgesehen. Möglich ist lediglich ein Impfobligatorium für gefährdete und vulnerable Personen. Diese Diskussion wird allenfalls in der aktuellen Revision des EpG geführt. 

Hinzu kommt die Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen. So ist der Bund für die Erarbeitung von gesamtschweizerischen, strategischen Zielvorgaben zuständig, die Kantone für die Umsetzung. Der Bund unterstützt sie bei der Koordination und Vereinheitlichung der Massnahmen.

Nicht rechtlich bindend

Die im Pandemieplan enthaltenen Strategien und Massnahmen sind laut BAG rechtlich nicht bindend; es ergeben sich daraus keine Rechte und Pflichten für Dritte.

Umso wichtiger sei die Zusammenarbeit aller involvierten Akteure, um die Abstimmung im Pandemiefall zu gewährleisten.

Breit abgestützter Pandemieplan

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Der nationale Pandemieplan wurde vom Bund und von der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung (EKP) gemeinsam revidiert. Bei der Überarbeitung wurden Expertinnen und Experten des BAG, eine Begleitgruppe der Gesundheitsdirektorenkonferenz der Kantone und weitere externe Stakeholder einbezogen.

Der Pandemieplan basiere auf den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, im Wesentlichen auf dem heutigen Epidemiengesetz. Auch das Epidemiengesetz wird derzeit überarbeitet.

Die GDK hatte in der Vernehmlassung festgehalten, dass die Vorschläge des Bundesrats wichtige Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie aufnehmen. Einige Punkte müssen aus ihrer Sicht aber noch angepasst werden.

Rendez-vous, 2.7.2024, 12:30 Uhr ; 

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