- Der Bund hat aufgrund der Erfahrungen mit dem Coronavirus den Pandemieplan vollständig überarbeitet.
- Neu steht nicht mehr die Grippe im Fokus – auch für Pandemien durch andere Erreger will man vorbereitet sein.
- Der Plan umfasst auch den Umgang mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie.
Der 2018 letztmals angepasste Pandemieplan war auf Influenza – also den Grippe-Erreger – ausgerichtet. Der neue Plan umfasst jetzt auch Themen wie den Umgang mit sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausführt.
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Der neue Pandemieplan ist seit Anfang Juli für Interessierte online zugänglich. Neu ist auch eine digitale Plattform, die allen Beteiligten einen schnellen und einfachen Zugriff auf die nötigen Informationen ermöglicht. Die Plattform lässt sich laufend aktualisieren.
Aufteilung der Kompetenzen
Der Pandemieplan legt konkrete Aufgaben für Überwachung, Infektionskontrolle, Gesundheitsversorgung und Impfung fest. Ebenso regelt er Aufgaben wie Kommunikation, Versorgungssicherheit, Finanzen und Personal.
Darüber hinaus bieten Checklisten, Massnahmenpläne und Handlungsempfehlungen praktische operative Hilfestellungen, mit denen Bund, Kantone und Gemeinden in der Vorbereitung auf eine Pandemie oder bei deren Bewältigung arbeiten können.
Hinzu kommt die Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen. So ist der Bund für die Erarbeitung von gesamtschweizerischen, strategischen Zielvorgaben zuständig, die Kantone für die Umsetzung. Der Bund unterstützt sie bei der Koordination und Vereinheitlichung der Massnahmen.
Nicht rechtlich bindend
Die im Pandemieplan enthaltenen Strategien und Massnahmen sind laut BAG rechtlich nicht bindend; es ergeben sich daraus keine Rechte und Pflichten für Dritte.
Umso wichtiger sei die Zusammenarbeit aller involvierten Akteure, um die Abstimmung im Pandemiefall zu gewährleisten.
Der Pandemieplan basiere auf den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, im Wesentlichen auf dem heutigen Epidemiengesetz. Auch das Epidemiengesetz wird derzeit überarbeitet.
Die GDK hatte in der Vernehmlassung festgehalten, dass die Vorschläge des Bundesrats wichtige Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie aufnehmen. Einige Punkte müssen aus ihrer Sicht aber noch angepasst werden.