Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) greift. Das will heute niemand bestreiten. Seit ihrer Einführung im Jahr 2001 haben noch nie so viele Güter die Schweizer Alpen auf der Schiene gequert wie im vergangenen Jahr. Die Bahn legte zum vierten Mal in Folge zu.
Die Menge der auf der Schiene beförderten Güter wuchs um 3,3 Prozent. Der Marktanteil der Schiene erhöhte sich von 67,3 auf 69 Prozent. Die Zahlen entstammen dem jüngsten Bericht des Bundesamts für Verkehr (BAV). Auf den ersten Blick scheint für einmal alles so, wie sich der Gesetzgeber das ausgerechnet hat. Der Blick indes trügt.
Die Ziele um fast 50 % verfehlt
Auch wenn der Strassengüterverkehr am Gotthard auch 2015 zurückging, ist dieser mit einem Anteil von 72 Prozent weiterhin der wichtigste Alpenübergang der Schweiz geblieben. Angesichts dieser Zahlen kann von einer Zielerreichung der LSVA kaum gesprochen werden. Im Gegenteil.
Trotz des höchsten Bahnanteils seit 14 Jahren queren immer noch viel weniger Güter die Alpen auf der Schiene als dies im Güterverkehrsverlagerungsgesetz gefordert wird. Demnach müsste per 2018 die Zahl der Lastwagenfahrten auf 650'000 pro Jahr reduziert werden. Derzeit liegt sie bei 1,01 Millionen Fahrten.
Und auch wenn das Aufkommen damit unter jenem vor 20 Jahren liegt, verringerte es sich gesamthaft im vergangenen Jahr lediglich um 3,4 Prozent auf 12 Millionen Tonnen.
Fördermassnahmen greifen nicht ausreichend
Andersherum bewegen sich auch die absoluten Zahlen bei der Zunahme des Schienenverkehrs mit den 3,3 Prozent in ähnlich beschaulichem Rahmen. Den Ausschlag dafür habe unter anderem die Verbesserung der Wirtschaftslage in Deutschland und Italien gegeben, schreibt das BAV.
Ebenso einen positiven Einfluss auf die Zunahme haben die vergleichsweise hohe Verfügbarkeit der Bahninfrastruktur und die Fortführung der flankierenden Massnahmen zur Förderung der Verlagerung gehabt. Für den Bundesrat indes ist klar, dass offenbar gerade diese Förderungsmassnahmen noch bei Weitem nicht reichen.
«Indirekte Subventionen an die Lastwagenlobby»
Die Magistraten hatten bereits mit den letzten Verlagerungsberichten darauf hingewiesen, dass sich dieses Ziel mit den bestehenden Instrumenten nicht erreichen lasse. Mit dem Verlagerungsbericht 2015, der im vergangenen Dezember publiziert wurde, hat der Bundesrat zusätzliche Massnahmen beschlossen, um die Verlagerung weiter zu fördern: Per Anfang 2017 soll die LSVA angepasst und den Bahnen ein zeitlich befristeter Nachlass beim Trassenpreis für die Nutzung der Transitstrecken verrechnet werden.
Umweltschützer begrüssten den Schritt. Die geplante Erhöhung sei jedoch viel geringer als möglich wäre. Diese «indirekten Subventionen an die Lastwagenlobby» seien ein wichtiger Grund, wieso Bundesrat und Parlament das Verlagerungsziel bisher nicht erreicht hätten.