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Schweiz Ammann-Gruppe: Einsicht in Steuerdokumente verlangt

In den vergangenen Monaten waren das Maschinenbau-Unternehmen sowie die Steuerverwaltung Bern in die Schlagzeilen geraten. Es ging um Steueroptimierungen durch Offshore-Konstrukte. Nun sollen gewisse Dokumente öffentlich zugänglich gemacht werden.

Der Eidgenössische Datenschützer empfiehlt, im Fall der Langenthaler Ammann-Gruppe gewisse Dokumente öffentlich zugänglich zu machen. Er verweist unter anderem auf das Öffentlichkeitsgesetz.

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Die Ammann-Gruppe war Anfang Jahr wegen Offshore-Konstrukten zur Steueroptimierung in die Schlagzeilen geraten. mehr

Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zwischen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und einem Journalisten hat sich Datenschützer Hanspeter Thür mit dem Fall beschäftigt, wie einem Artikel der «Berner Zeitung» zu entnehmen ist. Das entsprechende Schreiben des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür ist auf dessen Internetseite publiziert.

Demnach hatte der Journalist bei der Steuerverwaltung Einsicht in Dokumente verlangt, die «eine Absprache der Steuerverwaltung des Kantons Bern mit sämtlichen Gesellschaften der Ammann-Gruppe betreffen». Zudem sei es um Dokumente gegangen, die eine Überprüfung dieser Absprache und sogenannter «Steuerrulings» beträfen.

Zugang oder anfechtbare Verfügung

Die Steuerverwaltung berief sich jedoch gemäss dem Schreiben des Datenschützers auf das Steuergeheimnis. Die fraglichen Dokumente wurden demnach auch nicht dem Datenschützer selbst eingereicht.

Aufgrund seiner Erwägungen empfiehlt Thür der Steuerverwaltung, dem Journalisten den Zugang zu den verlangten Dokumenten zu gewähren – unter dem Vorbehalt allfälliger Ausnahmebestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes. Die Steuerverwaltung könne aber auch eine anfechtbare Verfügung ausstellen, heisst es im Bericht weiter. Gegen die Verfügung können der Journalist sowie die Ammann-Gruppe beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde führen.

Berner Kantonsparlament will keine «Ammann-PUK»

Wenige Tage zuvor hatte das Berner Kantonsparlament darauf verzichtet, die Veranlagungspraxis der bernischen Steuerverwaltung bei Firmen wie der Ammann-Gruppe von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) überprüfen zu lassen.

Die Finanzkommission prüfe ohnehin bereits, ob die Praxis der bernischen Steuerverwaltung im Bereich von Offshore-Gesellschaften dem Gesetz und der gesamtschweizerischen Praxis entspricht, wie es im Grossen Rat hiess.

Die Langenthaler Ammann-Gruppe war Anfang Jahr wegen Offshore-Konstrukten in die Schlagzeilen geraten. Die Berner Steuerbehörden hatten aufgrund von Medienberichten den Fall überprüft und waren zum Schluss gekommen, alle Veranlagungen des Unternehmens seien gesetzeskonform.

Danach konzentrierten sich die Kritiker auf die Steuerverwaltung: Es könne doch nicht sein, dass eine Behörde ihre eigene Praxis untersuche.

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