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Ein Kämpfer in Syrien stützt den Kopf auf die Hand.
Legende: Eine drohende harte Bestrafung bleibt auch bei Deserteuren ein asylrelevantes Motiv. Im Bild: Ein Kämpfer in Syrien. Reuters

Schweiz Auch Deserteure haben eine Chance auf Asyl

Seit 2,5 Jahren ist das verschärfte Asylgesetz in Kraft. Seither werden Wehrdienstverweigerung und Desertion nicht als Asylgründe anerkannt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht das Gesetz im Fall eines Syrers neu ausgelegt – im Sinne der Flüchtlingskonvention.

2012 hatte das Parlament die zunehmenden Asylgesuche von Eritreern im Blick. Mit der dringlichen Verschärfung des Asylgesetzes wurden in der Folge die Dienstpflichtverweigerung und Desertion als Asylgründe ausgeschlossen.

Schon damals stand der Vorwurf von reiner Symbolpolitik im Raum. Beat Meiner, Generelsekretär der Schweizer Flüchtlingshilfe, erkennt hinter dem Entscheid vor allem eine Absicht: «Man wollte der Bevölkerung zeigen, dass man etwas gegen die hohen Gesuchszahlen aus Eritrea tut.» Nun hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Syrers einen Grundsatzentscheid gefällt.

Staatliche Sanktionen sind legitim, aber

Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass nach dem Gesetz Wehrdienstverweigerung und Desertion nicht grundsätzlich als asylrelevant gelten. Staatliche Sanktionen, die aufgrund einer Missachtung der Wehrpflicht ergriffen werden, befindet es für legitim. Allerdings verweist das Gericht auf die Genfer Flüchtlingskonvention. Bei drohenden unverhältnismässig hohen Strafen muss demach auf ein asylrelevantes Verfolgungsmotiv geschlossen werden.

Im konkret beurteilten Fall ging es um einen kurdischen Dienstverweigerer aus Syrien. Angesichts der derzeitigen Situation in Syrien ist das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung, dem Beschwerdeführer drohe wegen seiner nachweislich regimefeindlichen Gesinnung zusätzlich eine schwere Strafe. Genannt werden zahlreiche andere Fälle von Dienstverweigerern in Syrien, die inhaftiert, gefoltert und hingerichtet wurden. Ebenfalls gebe es für den Mann keine Fluchtmöglichkeit innerhalb des Landes wegen der instabilen Situation.

Mehrere Motive für Flucht

Die Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Anschauungen führt in jedem Fall zur Anerkennung als Flüchtling. In der Praxis ist davon auszugehen, dass Dienstverweigerer und Deserteure einen oder mehrere zusätzliche Motive für ihre Flucht anbringen können.

Desertion gelte zwar nach dem neuen Gesetz nicht mehr als Asylgrund, führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) aus. «Das ändert aber nichts daran, dass wer an Leib und Leben aufgrund seiner politischen Einstellung verfolgt wird, in der Schweiz Asyl erhält», betont Léa Wertheimer, Sprecherin im SEM.

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