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Schliessfächer einer Bank
Legende: Die Initiative will das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern. Bild: Schliessfächer einer Schweizer Bank. Keystone

Schweiz Bankgeheimnis-Initiative eingereicht

Die Befürworter des Bankgeheimnisses haben die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» eingereicht. Die Schweizerische Bankiervereinigung spricht sich allerdings gegen die Vorlage aus.

Die Bankgeheimnis-Initiative wird wohl zustande kommen: Die Befürworter haben die Vorlage mit dem Namen «Ja zum Schutz der Privatsphäre» bei der Bundeskanzlei eingereicht. Laut Initianten kamen 117‘596 beglaubigte Unterschriften zusammen.

Die Initiative will das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern. Unter anderem würde der automatische Informationsaustausch auf nationaler Ebene ausgeschlossen.

Bankiervereinigung unterstützt Initiative nicht

Anstelle der Steuerbehörden sollen auch in Zukunft Gerichte entscheiden, ob Bankkundeninformationen an die Steuerämter weitergegeben werden können. Die Initianten wollen jedoch die Befugnisse der Gerichte ausweiten. Während bisher Banken nur bei nachgewiesenem Betrug Informationen weitergeben konnten, sollte in Zukunft ein begründeter Verdacht auf eine Steuerstraftat genügen.

Die Schweizerische Bankiervereinigung SBVg unterstützt die Initiative nicht. Zwar sei die Stärkung der finanziellen Privatsphäre richtig. Der Schutz der Privatsphäre sei aber bereits heute in der Verfassung und im Gesetz genügend verankert. Mit einem Verfassungsartikel wäre es massiv schwieriger, nötige Steuergesetze anzupassen.

Finanzdepartement arbeitet bereits Revision aus

Zudem wäre die einfache Steuerhinterziehung mit der Initiative weiterhin möglich – und sogar verfassungsrechtlich verankert, führt die SBVg ins Feld. Dies widerspreche dem Ziel eines steuerkonformen Finanzplatzes.

Der Bundesrat will den Forderungen der bürgerlichen Initianten weitgehend entgegenkommen. Im Juli beauftragte er das Finanzdepartement damit, eine Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts auszuarbeiten.

Laut Bundesrat sollen die kantonalen Behörden bei Verdacht auf Steuerhinterziehung nur dann Bankendaten einsehen dürfen, wenn es sich um schwere Fälle handelt und wenn ein Gericht oder eine andere Instanz sie dazu ermächtigt hat.

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