Der Verein Elisa-Asile unterstützt Asylsuchende – darunter auch Minderjährige – die auf dem Luftweg in Genf einreisen. Dafür hat die Organisation eigens ein Büro im Transitbereich. Die geplante Verlegung der Räumlichkeiten aus der Transitzone enstpreche nicht geltendem Bundesrecht.
Die neue Unterkunft wäre nur mit einem Shuttle erreichbar. Damit könnten sich die dort einquartierten Personen nicht mehr frei bewegen, befürchtet der Verein. Dies sei nicht rechtskonform.
Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht gibt das Bundesgericht der Organisation Recht: Das Bauprojekt beeinflusse die Arbeit des Vereins ganz konkret. Deshalb sei dieser auch berechtigt, eine Beschwerde einzureichen.
Weiter hält das Bundesgericht fest, dass im Asylverfahren kurze Fristen einzuhalten seien. Deshalb müsse der Zugang zu den Asylsuchenden rund um die Uhr möglich sein.