Das Bankgeheimnis bleibt bestehen – zumindest im Inland. Der Bundesrat hat beschlossen, dass kantonale Steuerbehörden Bankdaten nur einsehen dürfen, wenn es sich um schwere Fälle von Steuerhinterziehung handelt.
Zudem muss ein Gericht oder eine andere Instanz die Steuerbehörde dazu ermächtigen. Die Ermächtigung soll nur erteilt werden, wenn es verhältnismässig ist, also ein genügend schwerwiegendes Verhalten vorliegt, wie Emanuel Lauber von der eidgenössischen Steuerverwaltung gegenüber SRF erklärt. Auch da sei der Bundesrat den Kritikern entgegengekommen.
Ursprünglich wollte der Bundesrat, dass Steuerämter bereits Auskunft verlangen können, wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt. So würde aber das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat zerstört, gaben bürgerliche Parteien zu bedenken.
Müller: Es muss ein richterlicher Entscheid sein
Zufrieden sind die Kritiker mit dem neuen Vorschlag dennoch nicht. Die Schaffung einer unabhängigen Bewilligungsinstanz sei keine Verbesserung, kritisiert etwa FDP-Präsident Philipp Müller. Nach seinen Worten müsste es zwingend ein richterlicher Entscheid sein, der auch die entsprechenden Rechtsmittel garantieren würde.
Das Finanzdepartement soll nun bis Ende nächsten Jahres einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten.