Um den Anstieg der Wohnungsmieten zu bremsen, möchte der Bundesrat die Formularpflicht in der ganzen Schweiz einführen. Bei einem Mieterwechsel soll der Vermieter den bisherigen Mietzins bekannt geben und allfällige Mietzinserhöhungen begründen müssen.
In sieben Kantonen müssen die Vermieter bereits heute auf diese Weise für Transparenz sorgen. Die landesweite Einführung der Formularpflicht bedingt jedoch eine Änderung des Mietrechts. Der Bundesrat hat Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann deshalb am Mittwoch den Auftrag erteilt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Absage an staatliche Eingriffe
«Mehr Transparenz wird unserer Einschätzung nach dazu führen, dass die Preisentwicklung zurückhaltender wird», sagte Schneider-Ammann gegenüber SRF. Staatliche Eingriffe bei den Mietpreisen lehnte er ab. Der Markt soll für eine gute Versorgung mit Mietwohnungen sorgen. Denn dank einem offenen Markt werde gebaut: «Das ist das beste Rezept – und daran wollen wir nichts korrigieren.»
Vorgeschlagen hat die Massnahme die Arbeitsgruppe «Wohnungspolitischer Dialog». Deren Zwischenbericht hat der Bundesrat am Mittwoch zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgruppe hatte er im Mai letzten Jahres eingesetzt, nachdem er flankierenden Massnahmen im Wohnungswesen eine grundsätzliche Absage erteilt hatte.
Vorkaufsrecht für Gemeinden
Die weiteren von der Arbeitsgruppe empfohlenen Massnahmen will der Bundesrat vertieft prüfen. Darunter ist ein Vorkaufsrecht für Gemeinden für nicht mehr benötigte Grundstücke zur Förderung von preisgünstigem und gemeinnützigem Wohnungsbau.
Dadurch würde den Gemeinden der Zugang zu Grundstücken erleichtert. Damit aber Verkäufern keine finanziellen Einbussen entstehen, soll dieses Vorkaufsrecht preislich unlimitiert sein – der Kaufpreis entspräche demjenigen des höchstbietenden Dritten.
Der Bundesrat untersucht zudem die Umnutzung von Grundstücken, welche von bundesnahen Betrieben wie der SBB oder auch der Armasuisse – etwa in der Nähe von Kasernen – nicht mehr benötigt werden, für den sozialen Wohnungsbau.
Kein Zusammenhang mit Abstimmung
Bundesrat Schneider-Ammann betonte vor den Medien, mit der Abstimmung vom 9. Februar über die SVP-Zuwanderungsinitiative hätten diese Massnahmen nichts zu tun. Die Wohnungsknappheit sei nur sehr begrenzt auf die Zuwanderung zurückzuführen. Ein Grund für die Wohnungsknappheit sei unter anderem aber der steigende Anspruch an die Wohnfläche pro Person.