Sie gehören zu den grössten Immobilienbesitzern der Schweiz: Betriebe wie die Post, Armasuisse oder SBB. Sie verfügen über Landreserven, über Stücke, die sie nicht mehr benützen. Die Kantone hatten nun den Bundesrat aufgefordert, noch einmal zu prüfen, ob ihnen und den Gemeinden bei solchen Immobilien zur Förderung des Wohnbaus nicht ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden kann.
Bisher hat sich der Bundesrat auf den Standpunkt gestellt: Zahlreiche dieser Immobilien liegen in Randregionen – und seien für den Wohnbau nicht geeignet. Nun werde dies noch einmal angeschaut, sagt Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann.
«Wenn sie denn richtig gelegen wären, wenn sie erschlossen wären, wenn sie dann auf Arbeitsdistanz wären – das wird jetzt geprüft, ob da tatsächlich etwas gefunden werden kann oder nicht», so Schneider-Ammann.
Areale in Überlegungen miteinbeziehen
Es gebe attraktive Grundstücke in Agglomerationen und städtischen Gebieten. Davon ist Andreas Rickenbacher, Präsident der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren überzeugt. Er betont: «Wenn es uns ernst ist in der Schweiz in der Raumplanung zu einer höheren Verdichtung zu kommen, dann müssen wir diese Areale ganz klar in unsere Überlegungen miteinbeziehen.»
Der Bundesrat sieht dabei aber Probleme: Gewisse Betriebe wie die Post und SBB können nicht verpflichtet werden, jemandem ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Es fehlt die gesetzliche Grundlage. Zweitens: Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass die Betriebe so Grundstücke nicht an den Meistbietenden verkaufen könnten.
Auf dem gesetzlichen Weg möglich
Das sei lösbar, sagt SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. Das Land könne ja zu einem ordentlichen Marktpreis an Gemeinden und Kantone verkauft werden. Und: «Man muss die gesetzliche Grundlage selbstverständlich schaffen. Das kann man auf dem gesetzlichen Weg machen respektive sogar auf dem Verordnungsweg», sagt sie.
Unter dem gesellschaftspolitischen Druck und forciert von den Kantonen geht der Bundesrat nun noch einmal über die Bücher.