Externe Mitarbeiter unterscheiden sich kaum von normalen Bundesangestellten. Sie haben ihren Arbeitsplatz häufig im gleichen Büro und hören auf denselben Vorgesetzten. Der Unterschied: Sie verfügen über keinen öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag mit dem Bund. Und: Weder die Bundesämter noch das Parlament oder der Bundesrat haben einen Überblick über ihre Zahl.
Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) hat nun etwas Licht ins Dunkel gebracht. In einem Bericht hat sie neun Verwaltungseinheiten beleuchtet – darunter die Bundesämter für Strassen, Umwelt und Informatik.
«Weit verbreitete Praxis»
Die wichtigsten Befunde: In den untersuchten Ämtern kam im Jahr 2012 auf zehn Vollzeitstellen ein externer Mitarbeiter. Die Ausgaben für die Externen betrugen im gleichen Jahr 137 Millionen Franken, davon entfielen 114 Millionen Franken auf den Informatikbereich. Der Beizug von externen Mitarbeitern sei «eine weit verbreitete Praxis», so das Fazit.
Für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) zeigt die Untersuchung in erster Linie, dass der Bundesrat bei der Beschäftigung externer Mitarbeiter «über keine Strategie verfügt». «Der Bundesrat weiss nicht, wie viele externe Mitarbeiter in der Bundesverwaltung arbeiten», sagte Kommissionsmitglied Hans Stöckli (SP/BE) vor den Medien. Er sei «erstaunt» über das Ausmass des Phänomens.
Die GPK fordert die Regierung nun dazu auf, «eine für alle Departemente und die Bundeskanzlei geltende Strategie zu definieren».
Zehn Jahre lang beschäftigt
Zwar hält die Kommission externe Mitarbeiter – die gemäss dem PVK-Bericht im Durchschnitt zwischen 40 und 50 Prozent teurer sind – «unter gewissen Umständen» für nützlich. Nämlich dann, wenn es darum gehe, Arbeitsspitzen abzudecken und fehlende Kompetenzen einzukaufen.
Gegenüber der Verwaltungskontrolle gaben denn auch die meisten untersuchten Ämter an, externe Mitarbeiter nur dann beizuziehen, wenn sie temporär Fachwissen benötigen.
Der PVK-Bericht zeichnet aber ein anderes Bild. Vorsichtig geschätzt sei die Hälfte der 137 Millionen Franken für Daueraufgaben verwendet worden. Für Aufgaben also, die in der Kernkompetenz der Ämter liegen sollten. In einem Fall sei ein externer Mitarbeiter bereits seit zehn Jahren in einem 60-Prozent-Pensum beschäftigt gewesen.
Drei von vier Verträgen fehlerhaft
In drei von vier Fällen ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Bund und der externen Firma fehlerhaft. Und rund 30 Prozent jener Verträge, die über dem WTO-Schwellenwert von 230'000 Franken lagen, wurden freihändig vergeben. Solche Aufträge müssten aber öffentlich ausgeschrieben werden.
Weiteren Handlungsbedarf sieht die Kommission bei der Personensicherheitsprüfung. Solche Prüfungen müssten für externe Mitarbeiter im Informatikbereich «rigoros durchgeführt werden».
Die Geschäftsprüfungskommission fordert nun «interne und externe Transparenz». Die Kommission verlangt vom Bundesrat bis Ende Januar 2015 eine Stellungnahme.