Im Kanton Wallis werden am Montag und Dienstag die drei Opfer der tödlichen Schüsse von Daillon (VS) beerdigt.
Zu der Trauer gesellt sich in der Bevölkerung mittlerweile auch immer mehr Unverständnis. Wie konnte es sein, dass der Schütze ein Waffen-Arsenal besass, obwohl ihm vor acht Jahren schon einmal Waffen entzogen wurden?
Immer mehr rückt die zuständige Sozialhilfe- und Vormundschaftsbehörde in den Fokus. Ein Vormund war seit 2005 für den Mann zuständig. Er war bei der Gemeinde Conthey (VS) angestellt.
«Zwischen 80 und 120 betreute Fälle»
Der Gemeindepräsident von Conthey, Christophe Germanier, nimmt den Angestellten gegenüber der Zeitung «Sonntag» in Schutz: «Es ist nicht möglich festzustellen, wer im Besitz einer Waffe ist und wer nicht.» Wie viele andere Mündel der Gemeindeangestellte betreute, wollte Germanier nicht sagen.
Diana Wider, Generalsekretärin der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes), spricht von landesweit 80 bis 120 Fällen, die ein Beistand zu betreuen hat. Ideal wären 60 bis 80 Fälle, sagt sie in der «Tagesschau». Neben möglichem Zeitmangel kommt hinzu: Rechtlich gesehen darf ein Beistand nicht einfach beim Klienten zuhause nachsehen, ob dieser Waffen hortet.
Dennoch gibt es auch gute Nachrichten: Der Erwachsenenschutz, wie die Vormundschaft inzwischen heisst, sei seit der Revision deutlich professioneller geworden: «Man darf davon ausgehen, dass sie sensibilisierter sind gegen Waffengewalt», sagt Diana Wider. »Es sind Fachpersonen, die hauptamtlich in diesem Bereich arbeiten und deshalb wissen, wie sie auf Alarmzeichen reagieren können.»
Dorothee Guggisberg von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) sagt: «Grundsätzlich sind die Behörden aufgefordert, Isolation von Menschen in jedem Fall und möglichst gut zu verhindern. Dazu braucht es selbstverständlich eine enge Begleitung der betroffenen Menschen.»