Es gibt viel zu tun im Schulwesen. Seit Freitag könne man sagen, dass die Kantone ihre Zusammenarbeit verstärkt hätten, erklärt Christoph Eymann, Präsident der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) in der «Samstagsrundschau».
Wenn man aber die Benotung vor zehn Jahren hätte machen müssen, dann wäre er einverstanden: Das wäre ein schlechtes Zeugnis für die Erziehungsdirektoren. Man hatte sich damals im deutschsprachigen Raum nicht auf eine gemeinsame Fremdsprache einigen können. «Das ist sehr schade und das ist tatsächlich ein Tolggen im Reinheft», erklärt Eymann.
Auf der anderen Seite habe man im 2004 den Kompromiss gemacht, den man hinbekommen hat und dieser wird umgesetzt und in 23 Kantonen gelebt. So gesehen dürfe man auch jetzt den Erziehungsdirektoren ein gutes Zeugnis ausstellen. Und dann müsse man daran denken, dass wir alle in der Schule gewesen seien und deshalb alle gerne mitreden. Somit sei es nicht einfach mit 26 Kantonsregierungen und –parlamenten.
Die EDK wird 2015 Bilanz ziehen
Dennoch gibt es immer noch Kantone, die kein Frühfranzösisch in der Primarschule unterrichten. Dies entspreche aber dem Kompromiss von 2004 und der werde eingehalten, betont Eymann weiter. Das sei durchaus vertretbar und mit dem könne man leben, nämlich mit dem, dass im dritten und fünften Schuljahr der Primarschule zwei Fremdsprachen gelehrt werden – eine davon eine Landessprache.
Was macht man mit den Kantonen, die sich an dieses Abkommen nicht halten? Die Erziehungsdirektorenkonferenz habe den Auftrag erhalten, 2015 eine Bilanz vorzulegen. Dabei wolle die Konferenz wissen, wie die Kantone die Harmoniserungsziele erfüllt haben. Und dabei werden wir auch sehen, ob ein Kanton noch nicht damit angefangen hat, eine Fremdsprache in der Primarschule zu unterrichten. Und wenn dann die Auslegeordnung vorhanden sei, dann könne man die weiteren Schritte unternehmen.
Umsetzung der Vorgaben als Problem
Eymann zeigte sich auch froh, dass der Mahnfinger von Bundesrat Alain Berset an die Kantone ergangen ist. Dieses Damoklesschwert – nämlich dass der Bund bei Nichteinhalten der Harmonisierungsziele eingreifen werde - schwebe nun über den fehlbaren Kantonen, so Eymann weiter.
Eymann ortet vor allem das Problem in der Umsetzung der Vorgaben, welche der Bund gegeben hat. Nach der Abstimmung von 2006 zum HarmoS-Konkordat habe sich der Bund in die Belange der Kantone eingemischt. Dies dürfe er. Man wollte aber die Souveränität der Kantone nicht untergraben, forderte sie aber auf, sich wenigstens anzunähern. Und diese Umsetzung sei schwierig, erklärt Eymann weiter. Hier sei es verständlich, dass jeder Kanton seine Lösung als die Allgemeingültige favorisiere.