Bundesrat Berset erläutert die Reform
Um die Altersvorsorge für die Zukunft zu rüsten, will der Bundesrat die 1. und 2. Säule gemeinsam reformieren. Der Entwurf dieses Grossprojektes geht nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 31. März 2014.
Zu den Vorschlägen der Altersvorsorge-Reform gehört ein einheitliches Rentenalter für Männer und Frauen von 65 Jahren. Das Rentenalter der Frauen soll in sechs Jahren von 64 auf 65 Jahre erhöht werden. Allerdings soll künftig die Rede vom «Referenzalter» sein. Teilrenten vor und nach diesem Referenzalter sollen möglich sein. Eine Frühpensionierung wäre erst ab 62 Jahren möglich.
Vorgesehen ist zudem die Senkung des Umwandlungssatzes. Mit diesem wird die Rentenhöhe der beruflichen Vorsorge berechnet. Dieser soll innert vier Jahren von 6,8 auf 6,0 Prozent sinken.
Noch 2010 sagte das Volk zur Senkung auf 6,4 Prozent deutlich Nein. Bundesrat Alain Berset betont: «Laufende Renten sind davon nicht betroffen.» Der tiefere Umwandlungssatz soll durch andere Massnahmen abgefedert werden. Diese sollen für gleich hohe Renten sorgen.
Höhere Mindestquote bei Versicherungen
Der Bundesrat will auch die Versicherer zur Kasse bitten: «Die mit der beruflichen Vorsorge realisierten Überschüsse sollen zwischen den Versicherern und den Versicherten fair aufgeteilt werden», so Berset. In zwei Varianten schlägt er vor, die Mindestquote für die Gewinnverteilung zu erhöhen. Sie soll von 90 auf bis zu 94 Prozent steigen.
Weitere Vorschläge des Bundesrates betreffen die Finanzierung der Altersvorsorge: Die Regierung möchte die AHV bis ungefähr 2030 mit zwei zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten finanzieren. Eine Schuldenbremse soll für eine rechtzeitige Sanierung sorgen: Fallen die Reserven unter einen bestimmten Wert, könnten automatisch die Beiträge erhöht und die Renten nur noch teilweise angepasst werden.